Nr. 5247722

Wichtige Hinweise

Hier haben wir einige Informationen zu den Themen Ausbildung und Prüfung Gefahrgutfahrer/Gefahrgutbeauftragte für Sie zusammengestellt

FAQs zum Gefahrgutbeauftragten. Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen, nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen- und Wasserfahrzeugen (See- und Binnenschiff) geltenden Vorschriften, Verantwortlichkeiten zugewiesen sind

Für die Gültigkeit einer ADR-Bescheinigung ist immer das Datum der bestandenen Prüfung des Basiskurses maßgebend

ADR-Bescheinigungen, die von ADR-Vertragsstaaten ordnungsgemäß (gemäß Muster 8.2.2.8.5 ADR) ausgestellt wurden, sind während ihrer Geltungsdauer von den Kontrollorganen, Institutionen und Behörden der anderen Vertragsstaaten anzuerkennen

Mit den Änderungen des ADR/RID 2005 ist seit dem 01.07.2005 der Besuch einer Fortbildungsschulung allein zur Verlängerung von gültigen Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte nicht mehr ausreichend.