Nr. 5339780

Merkblätter

Feuerlöschausrüstung für Gefahrgutfahrzeuge nach Abschnitt 8.1.4 ADR

Beförderung von Heizöl (leicht) oder Dieselkraftstoff. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die maßgeblichen Vorschriften aus dem ADR und der GGVSEB und berücksichtigt auch Ausnahmen der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV). Hinweise der RSEB, die lediglich für innerstaatliche Beförderungen Anwendung finden, sind auch genannt.

Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden.

Vorschriften und Befreiungstatbestände für begrenzte und freigestellte Mengen. Häufig werden im Stückgutbereich auch Kleintransporteure und Kurierdienste mit der Beförderung gefährlicher Güter beauftragt. Diese Transporte werden geregelt von den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße) in Verbindung mit der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt).