Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Bei Verlust der Fachkundebescheinigung kann die IHK eine Zweitschrift ausstellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die IHK Frankfurt am Main nur Zweitschriften für die Inhaber von Fachkundebescheinigungen ausstellen kann, deren Originalbescheinigung auch von der IHK Frankfurt am Main ausgestellt wurde.
Hierfür benötigen wir einige Angaben und Unterlagen von Ihnen, die Sie uns per E-Mail an verkehrspruefungen@frankfurt-main.ihk.de vorlegen können.
Folgende Angaben müssen Sie uns mitteilen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnanschrift
- ggf. Nummer der Fachkundebescheinigung (falls Sie noch über eine Kopie verfügen)
- Erklärung über den Verlust der Fachkundebescheinigung (kurze Erläuterung in ein, zwei Sätzen)
Folgende Unterlagen müssen Sie uns als Anhang zur E-Mail zur Verfügung stellen:
- Kopie amtliches Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
Für die Ausstellung der Zweitschrift wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR fällig. Der Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen zusammen mit der Zweitschrift per Post zugesandt.
Denken Sie auch bitte daran, die IHK zu informieren, falls die abhanden gekommene Fachkundebescheinigung wieder auftauchen sollte.