Gebührenordnung Berufszugang

Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Frankfurt am Main
-Auszug nur Fachkundeprüfungen im Verkehr-


Fachkunde Güterkraft- und Personenverkehr


6.1.1.1    Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Straßengüterverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxis und Mietwagen     295,00 €

6.1.1.2    Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr    210,00 €

6.1.1.3    Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.1 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises    228,00 €

6.1.1.4    Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.2 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises    226,00 €

6.1.1.5    Ausstellung einer Fachkunde-Bescheinigung im Verkehr aufgrund einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder einer Umschreibung    90,00 €

6.1.1.7    Vorabstellungnahmen bei Anhörverfahren nach Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz auf Antrag des Unternehmers    
6.1.1.7.1    positive Stellungnahme bei Anhörverfahren    65,00 €
6.1.1.7.2    negative Stellungnahme bei Anhörverfahren    58,00 €
   
6.1.3    Bleibt der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder tritt er im Verlauf der Prüfung zurück, so wird die Gebühr nicht erstattet 

Gefahrgutfahrzeugführer


6.2.1    Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Kurses    690,00 €

6.2.2    Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Kurses    350,00 €

6.2.3    Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % des bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Kurses erhobenen Satzes)    

6.2.4    Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung der Schulung    69,00 € bis 292,00 €

6.2.5    Ablegung der Prüfung für Gefahrgutfahrer nach Teilnahme am jeweiligen Unterricht    90,00 €

6.2.6    Ersatzausstellung einer Schulungsbescheinigung (ADR-Karte) für Gefahrgutfahrer    71,00 €

Gefahrgutbeauftragte    


6.3.1    Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger    680,00 €

6.3.2    Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines Lehrgangs für einen weiteren Verkehrsträger    453,00 €

6.3.3    Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % der bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Lehrgangs erhobenen Satzes)    

6.3.4    Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung eines Lehrgangs    65,00 € bis 290,00 €
 
6.4.1    Ablegung der Prüfung für Gefahrgutbeauftragte unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzung    196,00 €
    
6.4.2    Ausstellung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte ohne Teilnahme an der Prüfung    67,00 €

Unterrichtung Spielgeräteaufsteller


6.6    Unterrichtung der Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und ihres Personals    200,00 €

Allgemein


6.7    Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung
(betrifft: 6.1.1.1, 6.1.1.2, 6.1.2, 6.2.5, 6.4.1, 6.5, 6.6)     50 % der Prüfungs-/Unterrichtungsgebühr

Prüfung der Berufskraftfahrer gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung    


Grundqualifikation
11.1.1    Theoretische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr    380,00 €

11.1.2    Praktische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr    1.635,00 €

11.1.3    Theoretische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr    443,00 €

11.1.4    Praktische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr    1.635,00 €

11.1.5    Theoretische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr    365,00 €

11.1.6    Praktische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr    1.280,00 €

Beschleunigte Grundqualifikation    
11.2.1    Theoretische Prüfung – beschleunigte Regelprüfung Personen-/Güterverkehr    110,00 €

11.2.2    Theoretische Prüfung beschleunigte Quereinsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr    145,00 €

11.2.3    Theoretische Prüfung beschleunigte Umsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr    130,00 €

11.3    Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, bei weniger als 14 Tagen vor dem Prüfungstermin jeweils 50 % von 11.1.1 bis 11.2.3


Ersatzausstellungen    


16.1    Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen    70,00 €
        
Gültig ab 01.02.2021