Gebührenordnung Berufszugang
Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Frankfurt am Main
-Auszug nur Fachkundeprüfungen im Verkehr-
-Auszug nur Fachkundeprüfungen im Verkehr-
Fachkunde Güterkraft- und Personenverkehr
6.1.1.1 Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Straßengüterverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxis und Mietwagen 310,00 €
6.1.1.2 Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr 225,00 €
6.1.1.3 Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.1 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises 330,00 €
6.1.1.4 Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.2 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises 350,00 €
6.1.1.5 Ausstellung einer Fachkunde-Bescheinigung im Verkehr aufgrund einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder einer Umschreibung 110,00 €
6.1.1.7 Vorabstellungnahmen bei Anhörverfahren nach Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz auf Antrag des Unternehmers
6.1.1.7.1 positive Stellungnahme bei Anhörverfahren 80,00 €
6.1.1.7.2 negative Stellungnahme bei Anhörverfahren 70,00 €
6.1.3 Bleibt der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder tritt er im Verlauf der Prüfung zurück, so wird die Gebühr nicht erstattet
Gefahrgutfahrzeugführer
6.2.1 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Kurses 880,00 €
6.2.2 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Kurses 440,00 €
6.2.3 Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % des bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Kurses erhobenen Satzes)
6.2.4 Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung der Schulung 90,00 € bis 370,00 €
6.2.5 Ablegung der Prüfung für Gefahrgutfahrer nach Teilnahme am jeweiligen Unterricht 115,00 €
6.2.6 Ersatzausstellung einer Schulungsbescheinigung (ADR-Karte) für Gefahrgutfahrer 90,00 €
Gefahrgutbeauftragte
6.3.1 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger 860,00 €
6.3.2 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines Lehrgangs für einen weiteren Verkehrsträger 570,00 €
6.3.3 Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % der bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Lehrgangs erhobenen Satzes)
6.3.4 Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung eines Lehrgangs 60,00 € bis 370,00 €
6.4.1 Ablegung der Prüfung für Gefahrgutbeauftragte unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzung 220,00 €
6.4.2 Ausstellung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte ohne Teilnahme an der Prüfung 80,00 €
Unterrichtung Spielgeräteaufsteller
6.6 Unterrichtung der Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und ihres Personals 200,00 €
Allgemein
6.7 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung
(betrifft: 6.1.1.1, 6.1.1.2, 6.1.2, 6.2.5, 6.4.1, 6.5, 6.6) 50 % der Prüfungs-/Unterrichtungsgebühr
Prüfung der Berufskraftfahrer gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
Grundqualifikation
11.1.1 Theoretische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 455,00 €
11.1.2 Praktische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 1.810,00 €
11.1.3 Theoretische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 545,00 €
11.1.4 Praktische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 1.815,00 €
11.1.5 Theoretische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 440,00 €
11.1.6 Praktische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 1.360,00 €
Beschleunigte Grundqualifikation
11.2.1 Theoretische Prüfung – beschleunigte Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 130,00 €
11.2.2 Theoretische Prüfung beschleunigte Quereinsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 195,00 €
11.2.3 Theoretische Prüfung beschleunigte Umsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 180,00 €
11.3 Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, bei weniger als 14 Tagen vor dem Prüfungstermin jeweils 50 % von 11.1.1 bis 11.2.3
11.1.1 Theoretische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 455,00 €
11.1.2 Praktische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 1.810,00 €
11.1.3 Theoretische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 545,00 €
11.1.4 Praktische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 1.815,00 €
11.1.5 Theoretische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 440,00 €
11.1.6 Praktische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 1.360,00 €
Beschleunigte Grundqualifikation
11.2.1 Theoretische Prüfung – beschleunigte Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 130,00 €
11.2.2 Theoretische Prüfung beschleunigte Quereinsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 195,00 €
11.2.3 Theoretische Prüfung beschleunigte Umsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 180,00 €
11.3 Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, bei weniger als 14 Tagen vor dem Prüfungstermin jeweils 50 % von 11.1.1 bis 11.2.3
Ersatzausstellungen
16.1 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen 70,00 €
Gültig ab 10.02.2026
