Krankenfahrten

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten?

Krankentransport
Ein Krankentransport ist ein medizinisch indizierter Transport eines verletzten oder erkrankten Patienten in einem besonders ausgestatteten Kraftfahrzeug, das eine Betreuung durch Fachpersonal ermöglicht.
Dabei meint der Begriff genauer den so genannten qualifizierten Krankentransport. Diese werden von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden sich in den Landesrettungsdienstgesetzen.
In Frankfurt ist hierfür die Branddirektion zuständig und erteilt hierzu auch weitere Auskünfte.

Krankenfahrt
Krankenfahrten sind Fahrten, die medizinisch notwendig sind, um Patienten zu einem Arzt oder zu einer medizinischen Einrichtung zu befördern. Sie können mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Autos, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.
Bei Krankenfahrten findet keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt statt. Eine Verordnung für Krankenfahrten ist erforderlich, wenn der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, allein zu fahren und ein Kostenträger (z.B. Krankenkasse) die Fahrtkosten übernehmen soll.

Welche Voraussetzungen sind notwendig um Krankenfahrten mit einem Taxi oder Mietwagen durchzuführen zu dürfen?

Nochmal: Krankenfahrten sind Personenbeförderungen (Patientenbeförderungen) ohne medizinisch- fachliche Betreuung.
Sie können mit Taxen oder Mietwagen durchgeführt werden, wenn
  • für das Taxi oder den Mietwagen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr erteilt wurde,
  • das eingesetzte Personal in der Lage ist, die nötigen Hilfen zu leisten, z.B. Abholen in der Wohnung oder Praxis, Hilfe beim Aus- und Einsteigen gewähren, geschult im Umgang mit dem Verladen von Rollstühlen oder Gehhilfen,
  • das eingesetzte Fahrzeug über die notwendige technische Ausstattung verfügt, wenn bspw. Rollstuhlfahrer nicht umgesetzt werden können und Rampen sowie Halterungen für Rollstühle notwendig sind.

Was ist zu beachten, wenn direkt mit einer Krankenkasse abgerechnet werden soll?

Der Unternehmer kann die Krankenfahrten direkt mit einer Krankenkasse abrechnen , wenn ein Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen wurde. In der Regel geschieht dies über die Verkehrsfachverbände, da diese meist bessere Konditionen vereinbaren können. Natürlich ist es auch möglich, dass der Unternehmer direkt mit der Krankenkasse verhandelt, diese Vereinbarungen sind aber meist schlechter dotiert.
Wird über einen Verkehrsfachverband verhandelt, muss nachgewiesen werden, dass
  • eine gültige Genehmigung für den Unternehmer vorhanden ist,
  • das/die Fahrzeug/e entsprechend versichert sind,
  • eine Mitgliedschaft im Verkehrsfachverband besteht.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Krankenbeförderung bietet eine Broschüre des Verlags Heinrich Vogel