Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich zum 30.03.2025
Das HMWVW hat eine Ausnahmeregelung erlassen, wonach ab dem 20.12.2024 Beförderungen von Gütern, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Sperrung der Moselschleuse Müden stehen bzw. des daraus resultierenden Ersatzverkehrs (einschließlich Leerfahrten), vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen bis einschließlich zum 30.03.2025 ausgenommen werden.