Keine Rückkehrpflicht für LKW
Die Europäische Kommission plant, die Rückkehrpflicht für LKW nicht wieder einzuführen. Sie bewertet die Regelung als ineffizient und umweltschädlich. Diese Pflicht, die 2020 im Rahmen des Mobilitätspakets I eingeführt wurde, sah vor, dass Lastkraftwagen, die im gewerblichen Güterverkehr innerhalb der EU tätig sind, spätestens alle acht Wochen in das Land ihres Unternehmenssitzes zurückkehren müssen.
Die ursprüngliche Absicht der Regel war es, unfaire Wettbewerbsbedingungen zu verhindern, die durch Unternehmen entstehen könnten, die ihren Sitz in Ländern mit niedrigen Betriebskosten haben, während ihre Flotten dauerhaft in anderen EU-Staaten tätig sind.
Einige EU-Mitgliedstaaten kritisierten, dass die Regel insbesondere osteuropäische Spediteure benachteilige und gleichzeitig erhebliche ökologische Nachteile mit sich bringe, da die Rückfahrten oft leer erfolgen. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission kam zu dem Ergebnis, dass diese Verpflichtung jährlich zu mehreren Millionen Tonnen zusätzlicher CO₂-Emissionen führen würde.
Mehrere EU-Staaten klagten gegen die Rückkehrpflicht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH erklärte die Regelung im Oktober 2024 für ungültig, da sie unverhältnismäßig sei und den Binnenmarkt beeinträchtigen könnte.
Die Kommission will jedoch weiterhin beobachten, ob die Abschaffung der Regelung negative Auswirkungen mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen.
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