Kostenplanung

Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens ist die Höhe der insgesamt anfallenden Kosten. Viele Kostenpositionen können Sie recht genau planen (holen Sie sich z.B. Angebote für den Wareneinkauf, für Versicherungen etc. ein, stecken Sie durch Einblick in Tarifverträge grob Personalkosten ab, erkundigen Sie sich nach ortsüblichen Mieten etc.).
Bei der Kostenermittlung ist zu unterscheiden zwischen so genannten fixen und variablen Kosten. Als “fix” bezeichnet man solche Kosten, die unabhängig von der Kapazitätsauslastung bzw. vom Umsatzgeschehen regelmäßig anfallen (Miete, Darlehenszinsen, Versicherungsprämien). Daneben stehen die variablen Kosten, die in ihrer Höhe mit der Produktionsauslastung bzw. dem Umsatzniveau schwanken, wie zum Beispiel Wareneinsatzkosten, Verpackungsmaterial, Gehaltskosten für Mehrarbeit (Überstunden, Aushilfe). Bei der Gründungsplanung müssen im wesentlichen die folgenden laufenden Betriebskosten berücksichtigt werden:
Personalkosten
Gehalt (ohne ”Unternehmerlohn”)                           
gesetzliche Sozialabgaben                                
Beiträge zur Berufsgenossenschaft                              
freiwillige soziale Aufwendungen                            

Miete, Pacht, Raumkosten
Miete/Pacht und Mietnebenkosten                           
Heizenergie, Strom, Wasser                                   
Reinigung                                              
Instandhaltungskosten                                

Beiträge
betriebliche Versicherungen                                   
Beiträge zu Berufsverbänden, Organisationen                   

Betriebskosten für Kraftfahrzeug
Kfz-Steuer                                            
Versicherung                                              
Garage                                            
Reparatur/Wartung                                     
Treibstoffe                                            

Werbung
Anzeigen                                          
Dekorationen                                             
Messeaufwand                                       

Reisekosten
Fahrtkosten                                           
Übernachtung, Spesen                                

Kreditkosten, Kosten d. Geldverkehrs
Fremdkapitalzinsen                                     
Bürgschaftsprovision                                        
Kontoführungsgebühren                                   

Betriebssteuern
Gewerbesteuer                                      
Grundsteuer                                          

Sonstige Kosten
fremde Dienste (Steuerberatung, Buchführung, etc.)               
Telefon, Porto, Verpackung                                    
Bürobedarf                                            

Abschreibungen
Gebäude                                          
Einrichtungen, Maschinen                                  
Kraftfahrzeuge                                      
geringwertige Wirtschaftsgüter                          
Forderungsausfälle                                      
Wertberichtigungen (Inventarverluste etc.)                       
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Gesamtkosten                                       

Betriebsvergleichszahlen
Betriebsvergleichsergebnisse ermöglichen, Ihre Kostenansätze auf eine annähernd realistische Basis zu stellen. Später gestatten sie Ihnen auch einen Vergleich Ihrer Ist-Werte mit den Durchschnittsdaten der Branche.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den Vergleichsdaten um Durchschnittswerte handelt. Regionale bzw. lokale Besonderheiten (Standortqualitäten, Verbrauchergewohnheiten) gehen bei einer Durchschnittsbildung aber ebenso verloren wie betriebsindividuelle Faktoren (Betriebsgröße, Sortimentsstruktur). Betriebsvergleichsergebnisse können daher immer nur Anhaltspunkte sein. Sie ersetzen nicht die eigene Planung.

Abschreibungen
Machen Sie sich bewusst, dass nicht alle Kosten eines Unternehmens noch im Laufe des Geschäftsjahres mit geldlichen Auszahlungen verbunden sind. Ein Beispiel hierfür sind die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung = AfA). Zwar kommt es bei der im Produktionsprozess eingesetzten Maschine oder auch bei der vorhandenen Ladeneinrichtung während des Geschäftsbetriebes zu einem ständigen Werteverzehr (=Kosten). Auszahlungen werden aber erst dann wieder erforderlich, wenn nach einigen Jahren Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen.

Tilgung
Anlage- und Umlaufvermögen eines neugegründeten Unternehmens werden im allgemeinen auch mit Investitionskrediten finanziert. Schon nach relativ kurzer Zeit - bei den öffentlichen Förderungsprogrammen meist nach zwei bis drei Jahren - und nicht erst am Ende des Abschreibungszeitraums sind Auszahlungen in Höhe des vereinbarten Kredittilgungsbetrages fällig. Diese Tilgungsleistungen sind regelmäßig aus den verdienten Abschreibungsbeträgen aufzubringen.
Auch die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung führt nicht zu einer Auszahlung. Auf die Deckung dieser Kosten, die nicht unmittelbar die Liquidität belasten, kann vorübergehend - insbesondere während der Anlaufzeit - verzichtet werden, ohne dass dadurch die Existenz des Unternehmens gefährdet wird. Allerdings sollten die Einnahmen in der Folgezeit den anfänglich hingenommenen Substanzverzehr wieder ausgleichen.