Kostenplanung
Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens ist die Höhe der insgesamt anfallenden Kosten. Viele Kostenpositionen können Sie recht genau planen (holen Sie sich z.B. Angebote für den Wareneinkauf, für Versicherungen etc. ein, stecken Sie durch Einblick in Tarifverträge grob Personalkosten ab, erkundigen Sie sich nach ortsüblichen Mieten etc.).
Bei der Kostenermittlung ist zu unterscheiden zwischen so genannten fixen und variablen Kosten. Als “fix” bezeichnet man solche Kosten, die unabhängig von der Kapazitätsauslastung bzw. vom Umsatzgeschehen regelmäßig anfallen (Miete, Darlehenszinsen, Versicherungsprämien). Daneben stehen die variablen Kosten, die in ihrer Höhe mit der Produktionsauslastung bzw. dem Umsatzniveau schwanken, wie zum Beispiel Wareneinsatzkosten, Verpackungsmaterial, Gehaltskosten für Mehrarbeit (Überstunden, Aushilfe). Bei der Gründungsplanung müssen im wesentlichen die folgenden laufenden Betriebskosten berücksichtigt werden:
Personalkosten
Gehalt (ohne Unternehmerlohn)
gesetzliche Sozialabgaben
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
freiwillige soziale Aufwendungen
Miete, Pacht, Raumkosten
Miete/Pacht und Mietnebenkosten
Heizenergie, Strom, Wasser
Reinigung
Instandhaltungskosten
Beiträge
betriebliche Versicherungen
Beiträge zu Berufsverbänden, Organisationen
Betriebskosten für Kraftfahrzeug
Kfz-Steuer
Versicherung
Garage
Reparatur/Wartung
Treibstoffe
Werbung
Anzeigen
Dekorationen
Messeaufwand
Reisekosten
Fahrtkosten
Übernachtung, Spesen
Kreditkosten, Kosten d. Geldverkehrs
Fremdkapitalzinsen
Bürgschaftsprovision
Kontoführungsgebühren
Betriebssteuern
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Sonstige Kosten
fremde Dienste (Steuerberatung, Buchführung, etc.)
Telefon, Porto, Verpackung
Bürobedarf
Abschreibungen
Gebäude
Einrichtungen, Maschinen
Kraftfahrzeuge
geringwertige Wirtschaftsgüter
Forderungsausfälle
Wertberichtigungen (Inventarverluste etc.)
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Gesamtkosten
Betriebsvergleichszahlen
Betriebsvergleichsergebnisse ermöglichen, Ihre Kostenansätze auf eine annähernd realistische Basis zu stellen. Später gestatten sie Ihnen auch einen Vergleich Ihrer Ist-Werte mit den Durchschnittsdaten der Branche.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den Vergleichsdaten um Durchschnittswerte handelt. Regionale bzw. lokale Besonderheiten (Standortqualitäten, Verbrauchergewohnheiten) gehen bei einer Durchschnittsbildung aber ebenso verloren wie betriebsindividuelle Faktoren (Betriebsgröße, Sortimentsstruktur). Betriebsvergleichsergebnisse können daher immer nur Anhaltspunkte sein. Sie ersetzen nicht die eigene Planung.
Abschreibungen
Machen Sie sich bewusst, dass nicht alle Kosten eines Unternehmens noch im Laufe des Geschäftsjahres mit geldlichen Auszahlungen verbunden sind. Ein Beispiel hierfür sind die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung = AfA). Zwar kommt es bei der im Produktionsprozess eingesetzten Maschine oder auch bei der vorhandenen Ladeneinrichtung während des Geschäftsbetriebes zu einem ständigen Werteverzehr (=Kosten). Auszahlungen werden aber erst dann wieder erforderlich, wenn nach einigen Jahren Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen.
Tilgung
Anlage- und Umlaufvermögen eines neugegründeten Unternehmens werden im allgemeinen auch mit Investitionskrediten finanziert. Schon nach relativ kurzer Zeit - bei den öffentlichen Förderungsprogrammen meist nach zwei bis drei Jahren - und nicht erst am Ende des Abschreibungszeitraums sind Auszahlungen in Höhe des vereinbarten Kredittilgungsbetrages fällig. Diese Tilgungsleistungen sind regelmäßig aus den verdienten Abschreibungsbeträgen aufzubringen.
Auch die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung führt nicht zu einer Auszahlung. Auf die Deckung dieser Kosten, die nicht unmittelbar die Liquidität belasten, kann vorübergehend - insbesondere während der Anlaufzeit - verzichtet werden, ohne dass dadurch die Existenz des Unternehmens gefährdet wird. Allerdings sollten die Einnahmen in der Folgezeit den anfänglich hingenommenen Substanzverzehr wieder ausgleichen.