Einheitlicher Ansprechpartner

In Deutschland fällt die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners in die Kompetenz der Bundesländer. Das Land Hessen hat mit dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH-Gesetz – EAHG) vom 15.12.2009 die Zuständigkeit an das Regierungspräsidium als einheitliche Stelle übertragen. Die Einrichtung der Servicestellen ist bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt.
Diese aufgrund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtete Online-Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler soll zu einer modernen Verwaltung und Wirtschaftsförderung beitragen. Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert die gewerblichen Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den anderen für die Verfahren zuständigen Stellen bei Städten, Gemeinden, Kreisen, Handwerks- und Industrie- und Handelskammern. www.eah.hessen.de

Verwaltungsportal Hessen
Zudem bietet das Land Hessen das Verwaltungsportal Hessen an. Es gibt je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen. Das Onlinezugangsgesetz besagt, dass Verwaltungsleistungen in Zukunft digital anzubieten sind. Um dieser Maßgabe Rechnung zu tragen, wird das Verwaltungsportal Hessen virtuell mit dem übergreifenden Portalverbund von Bund und Ländern verknüpft. https://verwaltungsportal.hessen.de/

Informationen des Bundes zum EA
Das Portal 21 gibt Unternehmen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung, Verbraucherschutzinformationen, zur Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen, zu Rechtsschutzmöglichkeiten und nennt Anlaufstellen. www.portal21.de