Frankfurter Gründerfonds

Unternehmensgründer brauchen nicht nur ein tragfähiges Konzept und den Mut, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Sie benötigen auch die finanziellen Mittel, um ihre Geschäftsidee umzusetzen. Gerade die Finanzierung ist für viele Menschen, die eine eigene kleine Firma gründen wollen, eine große Hürde.
Hier will der Frankfurter Gründerfonds Abhilfe schaffen: mit dem Gründerfonds soll Unternehmensgründern der Zugang zu Finanzmitteln und damit das Gründen eines Unternehmens erleichtert werden. Antragsteller reichen ihr Geschäftskonzept zur Prüfung bei einem Gründerfonds-Büro ein und erhalten nach positiver Prüfung des Konzepts eine Bürgschaftsempfehlung für die Bürgschaftsbank Hessen (BBH). Diese begutachtet das vorgeprüfte Konzept innerhalb kürzester Zeit und erteilt eine Bürgschaftszusage über 80 Prozent der Kreditsumme.
Insgesamt stehen dem Projekt in diesem und im nächsten Jahr bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Organisation und Ablauf

Gründer und Gründerinnen, die an dem Gründerfonds-Programm interessiert sind, kontaktieren das Gründerfond-Büro der Frankfurt School of Finance and Management) und vereinbaren einen Gesprächstermin.
  1. Im Gründerfonds-Büro werden die Antragsteller und ihre Geschäftskonzepte begutachtet, beraten und für das Bankengespräch fit gemacht. Dieser Service ist für die Antragsteller kostenfrei. Hierfür kommt ein einheitlicher Katalog von Prüfkriterien, der die Anforderungen des Fond-Büros, der Bürgschaftsbank Hessen und der Privatbanken erfüllt, zur Anwendung. Im positiven Fall wird ein Antrag an die Bürgschaftsbank Hessen ausgefüllt, das Gründerfonds-Büro erteilt eine Bürgschaftsempfehlung und versendet die Unterlagen an die BBH.
  2. Die Anträge können bearbeitet und ein persönlicher Termin vereinbart werden, wenn die Unterlagen vollständig sind. Beachten Sie die Checkliste
  3. Die BBH prüft die Unterlagen und erteilt den Antragstellern kurzfristig die Bürgschaftszusage (80% der Kreditsumme). Die Kosten für die Bürgschaft tragen die Antragsteller selbst.
  4. Die Antragsteller gehen mit der Zusage zu einer der Partnerbanken (frei wählbar), verhandeln und schließen zu den Konditionen der jeweiligen Bank den Kreditvertrag ab. Die letzte Entscheidung über die Kreditvergabe liegt bei der jeweiligen Partnerbank.
  5. Die BBH wird über den Kreditvertrag informiert und sendet das Bürgschaftszertifikat an die Partnerbank.
  6. Die Antragsteller müssen während der Kreditlaufzeit vierteljährlich ihre Geschäftszahlen dem Gründerfonds-Büro  vorlegen. Ziel ist, Probleme rechtzeitig zu erkennen und für vertiefende Beratung an das Gründungsberatungsnetzwerk verweisen zu können.