Zuschüsse

Während es für viele erfolgreiche Manager eine Selbstverständlichkeit ist, sich beraten zu lassen, verhalten sich Unternehmerinnen und Unternehmer von kleinen und mittleren Betrieben eher zurückhaltend. Dabei zeigen Untersuchungen, dass gerade diese professionelle Unterstützung dringend brauchen könnten.
Da in der Gründungsphase und in den ersten Jahren danach meistens das Geld fehlt, können der Start eines Vorhabens sowie Unternehmensberatungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen finanziell gefördert werden. 

Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit)

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss.

Wer wird gefördert?
  • Personen, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.
Was wird gefördert?
  • Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
  • bestehender Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III oder Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III.
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.
Wie sind die Konditionen?
  • Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet.
  • Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.
  • Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. 

Gründerstipendium push!

Ziel der Förderung
  • Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) will das Innovationspotenzial durch Start-ups stärken, um Wirtschaftskraft, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Ziel ist, die Anzahl erfolgreicher Start-ups in Hessen zu erhöhen.
Was wird gefördert?
  • Das Stipendium ist ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen und zum Auf- und Ausbau des Start-ups. Es soll in der Frühphase einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Stipendien werden an Start-ups mit innovativen, wirtschaftlich verwertbaren und nachhaltigen Geschäftsmodellen vergeben. Darunter fallen technologische und nichttechnische Innovationen, insbesondere neuartige Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingangebote. Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten.
Wer ist antragsberechtigt?
  • Antragsberechtigt sind Start-ups als juristische Person und natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung. Die Unternehmen dürfen maximal fünf Jahre alt sein und müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln. Die Antragsteller/-innen müssen die Kriterien kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erfüllen und ihren Sitz in Hessen haben
Wie wird gefördert?
  • Das Start-up-Gründerstipendium dient zur Teilfinanzierung eines Vorhabens. Die genaue Höhe des Zuschusses wird bei der Bewilligung bestimmt und beträgt maximal 40.000 Euro.
  • Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die im Projektzeitraum anfallen.
  • Zu den förderfähigen Personalausgaben gehören direkte Ausgaben für eigenes Personal, soweit dieses unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens eingesetzt wird und unbare (unentgeltliche) Eigenarbeitsleistungen mit Stundennachweis, bemessen mit dem gesetzlichen Mindestlohn. 
  • Zu den förderfähigen Sachausgaben gehören beispielsweise Anschaffungen, Arbeitsmaterialien, Auftragsvergütungen sowie  Miete und ähnliche laufende Kosten des Unternehmens.
  • Die Verwendung des Stipendiums zur Schuldentilgung oder zur Finanzierung von Verpflichtungen, die vor Projektbeginn eingegangen wurden (z.B. Zahlungen für vorher getätigte Anschaffungen), ist ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der erste Schritt ist eine Beschreibung des Projekts auf der Webseite https://push.hessen.de
  • Eine Experten-Jury prüft die Projekte und entscheidet über eine Förderempfehlung.
  • Nach einer Förderempfehlung werden die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
  • Die HA Hessen Agentur GmbH fungiert als Bewilligungsbehörde. Der StartHub Hessen (Hessen Trade & Invest GmbH) steht als Fachtechnische Stelle für Erstberatungen zur Verfügung.

Beratungsförderung im Vorgründungsbereich (RKW Hessen)

Das Existenzgründungsprogramm kommt im Vorfeld der Unternehmensgründung zum Einsatz und unterstützt Gründungsinteressierte vor Beginn Ihrer Selbstständigkeit (noch als Privatperson), zum Beispiel bei der Businessplanung. 

Wer wird gefördert? 
  • Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe vor der Gründung.
Was wird gefördert? 
  • die Beurteilung der Marktfähigkeit des Konzeptes.
  • die Umsatz-, Kosten-, Erlös-, Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung des Unternehmens.
  • Gründungsformalitäten und Handlungshilfen.
Wie sind die Konditionen? 
  • Das Beraterhonorar ist im Existenzgründungsprogramm vorgegeben und mit 720 Euro (zzgl. USt.) je Beratungstag bewusst unterhalb der marktüblichen Honorarsätze festgesetzt.
  • Das Land Hessen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent zum Nettoberatungshonorar = 540 Euro Zuschuss. 
  • Der Eigenanteil pro Beratungstag beträgt somit 180 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer des gesamten Beraterhonorars, da die Umsatzsteuer nicht förderfähig ist.
  • Bis maximal 15 Beratungstage sind förderfähig. 
Wie erfolgt die Antragstellung? 
RKW Hessen GmbH
Düsseldorfer Str. 40
65760 Eschborn
Telefon: 0 61 96 / 97 02 – 40 Telefax: 0 61 96 / 97 02 – 99

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Das Beratungsförderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ermöglicht die Bezuschussung eines Beratereinsatzes. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind.
  • Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Was wird gefördert?
  • Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Es können zwei Anträge pro Jahr und maximal fünf Anträge für den Förderzeitraum 2023-2026 gestellt werden.
Wer darf beraten?
  • Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.
  • Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
  • Der Zuschuss beträgt 50 % bei einer Bemessungsgrundlage (maximales Beraternettohonorar) von 3.500 Euro. Der Zuschuss bemisst sich somit auf max. 1.750 Euro netto. 
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
  • Unternehmen in den ersten 12 Monaten nach Gründung, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.

Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) Coaching

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen passgenaue Maßnahmen zu finden. Als Initiative Neue Qualität der Arbeit setzt sich INQA für eine gesteigerte Arbeitsqualität als Schlüssel zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft ein.
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind, den freien Berufen angehören oder gemeinnützig sind.
  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder
  • Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
Wie sind die Konditionen?
  • Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung mit bis zu 80 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
  • Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1 200 Euro netto.
  • Das Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden. Diese können auf mehrere Tage aufgeteilt werden. 
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Wenden Sie sich an eine regionale INQA-Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Hier wird im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Förderfähigkeit geprüft und gemeinsam der Beratungsbedarf ermittelt.

REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

Das Förderprogramm dient der Stabilisierung und Professionalisierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start-ups, die allgemeine Kompetenzerweiterung in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase sowie die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen.
Wer wird gefördert?
  • Gemeinwohlorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) (Modul A) und
  • Start-ups (Modul B)
Was wird gefördert?
Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dies beinhaltet
  • eine Prozessbegleitung zur Überprüfung und Optimierung von Geschäftsmodellen und von Arbeits- und Geschäftsabläufen sowie zur Verbesserung unternehmerischer Kompetenzen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Zielen des Veränderungsprozesses des Unternehmens stehen und
  • Coaching-Maßnahmen (nur für Start-ups), durch die beispielsweise die Fähigkeit zur Einwerbung externer Finanzmittel erhöht werden.
Wie sind die Konditionen?
  • Gewährt wir ein Zuschuss für Beratungsleistungen in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Fördersatz erhöht sich um 5 Prozent, wenn mindestens die Hälfte der geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hat.
  • Mindestens 10 und bis zu 35 Beratungstage können mit einem maximalen Tagessatz von EUR 1.400 durchgeführt werden.
  • Zusätzlich sind Qualifizierungsleistungen von KMU bis zu EUR 5.500 förderfähig. Start-ups können zusätzlich für Qualifizierungs- und Coaching-Leistungen jeweils in Höhe von bis zu EUR 5.500 eine Förderung erhalten.
Wie erfolgt die Antragstellung?

Kompakte Hilfe für Soloselbstständige „KOMPASS“

Soloselbstständige fehlt es oftmals an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen.
Wer wird gefördert?
  • Gewerbliche und freiberufliche Soloselbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
  • Wohnsitz und Tätigkeit muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein
  • Die Selbständigkeit muss mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehen.
Was wird gefördert?
  • Berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Soloselbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
  • Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle ist für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks verpflichtend. 
Wie sind die Konditionen?
  • Gefördert werden Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5 000 Euro (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer)
  • Kosten für die Teilnahme an der im Qualifizierungsscheck ausgewiesenen Maßnahme werden zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5 000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von bis zu 4 500 Euro, übernommen.
  • Nimmt ein Soloselbstständiger an einer Qualifizierung teil, deren Kosten über den maximal förderfähigen Nettobetrag hinausgehen, so sind die zusätzlichen Kosten vom Soloselbstständigen selbst zu tragen.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Qualifizierung ist ein im Rahmen einer Beratung bei den Anlaufstellen ausgestellter Qualifizierungsscheck.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Anlaufstellen.
  • Sie informieren die Zielgruppe der Soloselbstständigen im Rahmen eines Erstgesprächs über die Förderbedingungen und prüfen, ob interessierte Soloselbstständige für eine Förderung in Frage kommen.
  • Gemeinsam mit den Soloselbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt.
  • Die Beratung erfolgt neutral und darf nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter beschränkt sein.
  • Ein Qualifizierungsscheck wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgestellt, die gemeinsam mit dem Soloselbstständigen ausgewählt wird.