Wiederaufnahme der Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Das Hessische Wirtschaftsministerium hat das am 30.09.2025 gestoppte Rückmeldeverfahren zu den Coronasoforthilfen Hessen wieder aufgenommen und Erleichterungen für noch offene Rückmeldeverfahren und laufende Klageverfahren umgesetzt.
1. Erleichterung für ca. 62.000 offene Fälle
  • Verfügbare betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet.
  • Die im Förderzeitraum tatsächlich geleisteten Darlehenstilgungen gelten als förderfähige Ausgaben.
2. Erleichterung für ca. 1.100 laufende Klageverfahren
  • In den noch anhängigen Klageverfahren können die Erleichterungen im Wege einer einvernehmlichen Einigung berücksichtigt werden.
3. Erleichterung für 3.262 Fälle mit Überschneidung von Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I
  • Der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe wird im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert so die Rückzahlungspflicht.
4. Regelung für die übrigen 20.000 abgeschlossenen Fälle
  • Bei einem bestandskräftigen Bescheid können die Erleichterungen nicht mehr nachträglich angewandt werden. Eine rückwirkende Anwendung ist rechtlich nicht möglich.
  • Besondere Härten können in Einzelfällen über Stundungen, Ratenzahlungen, Erlasse oder Niederschlagungen abgemildert oder beseitigt werden.
Details finden Sie in dem Two Pager des Wirtschaftsministeriums und den FAQ des RP Kassel.

  1. Sobald Sie aktiv werden müssen, werden Ihnen durch das Regierungspräsidium Kassel in einem separaten Anschreiben alle Details mitgeteilt.
  2. Eine Pflicht zur Rückmeldung besteht somit erst dann wieder, wenn Ihnen dies mitgeteilt wurde.
  3. In dem Schreiben des RP Kassel erhalten Sie Zugangsdaten zum Online-Portal des RP Kassel, über das die noch erforderlichen Daten eingegeben werden können.
  4. Das Online-Portal kann für folgende zwei Konstellationen genutzt werden:
    • Sofern die Rückmeldung schon vorliegt, aber noch kein Bescheid ergangen ist, können noch die Darlehenstilgungen angegeben werden.
    • Damit ist Rückmeldung dann abgeschlossen. Sollte bisher noch keine Rückmeldung erfolgt sein, ist eine vollständige Dateneingabe/Rückmeldung über das Portal notwendig.
Details finden Sie in den FAQ des Regierungspräsidiums Kassel.
Das Regierungspräsidium Kassel ist folgendermaßen erreichbar: