WIBank Hessen

Die Geschäftsaktivitäten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) sind auf die nachhaltige Entwicklung des Landes Hessen ausgerichtet. Die Grundlage hierfür bildet der öffentliche Förderauftrag, der im WIBank-Gesetz verankert ist.
Die WIBank ist in allen monetären Förderangelegenheiten zentrale Ansprechpartnerin für Privatpersonen, für die gewerbliche Wirtschaft und Freiberufler sowie für Kommunen und Landkreise. Das Aufgabenportfolio reicht hierbei von der Konzeption über die Strukturierung und Bearbeitung von Förderprogrammen bis hin zur Beratung. Gemeinsam mit dem Land Hessen und den regionalen Kooperationspartnern und kommunalen Akteuren leistet die WIBank einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Bundeslandes sowie zur Steigerung der Lebensqualität. Die hessische Förderbank ist regional verankert und unterhält Standorte in Offenbach am Main (Hauptsitz), Kassel, Wetzlar und Wiesbaden. Das ermöglicht den direkten Austausch mit Kunden und Kooperationspartnern. Einen Schwerpunkt bildet das Engagement innerhalb des hessischen Gründerökosystems und der Austausch mit der Start-up Community. Dabei versteht sich die WIBank als Finanzierungspartnerin, Wissensträgerin und Netzwerkpartnerin, die Rahmenbedingungen gestaltet, Innovationen beflügelt und den Weg für zukunftsorientierte Geschäftsmodelle ebnet.
Die WIBank nimmt das monetäre Fördergeschäft für das Land Hessen wahr, d.h. die Förderung der Wirtschaft, Infrastruktur, des sozialen Wohnungswesens und Städtebaus, der Landwirtschaft sowie von Bildung und Beschäftigung in Hessen.
Geschäftsfeld gründen und wachsen
Das Geschäftsfeld umfasst die Aktivitäten der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung. Eine Vielzahl an Programmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Selbstständige bei Gründungs-, Wachstums-, Innovations- und Investitionsvorhaben. Weitere Fördermaßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen und der Entwicklung ländlicher Räume tragen entscheidend zur Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit Hessens bei.
In 2025 erfolgte die Einführung von vier neuen Darlehensprogrammen im Rahmen des HessenFonds. Diese Programme richten sich gezielt an hessische Unternehmen, die Innovations- und Transformationsvorhaben realisieren möchten Die Programme helfen Unternehmen, innovative und transformative Vorhaben kostengünstig zu finanzieren.
Das HessenFonds-Kleindarlehen richtet sich an Unternehmen jeder Größe und kann bis zu einem Betrag von 300.000 Euro in Anspruch genommen werden. Seit Einführung des Programms im April 2025 wurde das Darlehen 26-mal mit einem Gesamtvolumen von 5,2 Mio. Euro ausgereicht.
Das HessenFonds-Großdarlehen richtet sich ebenfalls an Unternehmen jeder Größe und ist für Darlehen in Höhe von 10 Mio. bis 25 Mio. Euro vorgesehen.
Das Programm HessenFonds-Innovationskredit ist der Nachfolger des teilweise haftungsfreigestellten „Innovationskredit Hessen“ und ist mit einer Darlehenshöhe von max. 10 Mio. Euro ausgestattet.
Als Variante des klassischen GuW-Programms bietet der HessenFonds-GuW die Möglichkeit, für Innovations- und Transformationsvorhaben Darlehen bis zu 1 Mio. Euro zu erhalten. 215 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 87,3 Mio. Euro wurden 2025 zugesagt. Für anderweitige Investitionen steht nach wie vor das klassische GuW-Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
Im Hausbankverfahren werden Nachrangdarlehen an Kleinunternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler vergeben, das so genannte Kapital für Kleinunternehmen. Diese Förderung soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und zudem die Aufnahme weiteren Fremdkapitals ermöglichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Programms ist, dass sich der Unternehmenssitz in Hessen befindet und nicht mehr als 15 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/-innen bei dem Unternehmen beschäftigt sind. Der Jahresumsatz darf zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Die Darlehenshöhe liegt bei mindestens 25.000 Euro und maximal 150.000 Euro.
Ein wesentlicher Baustein in der Förderung von Existenzgründenden und jungen Unternehmen ist das Förderprogramm Hessen-Mikrodarlehen. Seit 2013 vergibt die WIBank kleinvolumige Kredite zwischen 3.000 und 35.000 Euro in Kooperation mit regionalen Förderinstitutionen. Hierzu zählen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie im öffentlichen Auftrag handelnde Wirtschaftsförderungsgesellschaften bzw. sonstige entsprechende Institutionen.