Gewerberechtliche Informationen

Der Beginn, Änderungen und die Beendigung jeder gewerblichen Tätigkeit sind dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt unterliegen Freiberufler. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt.

Für einige Gewerbe ist es erforderlich, vor Betriebsbeginn eine Erlaubnis bei der im Einzelfall zuständigen Behörde einzuholen. Dies betrifft insbesondere handwerkliche Betriebe, aber auch einige nicht-handwerkliche Tätigkeiten - so unterliegen beispielsweise auch im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht wenige Tätigkeiten einer Erlaubnispflicht.

Unter den unten aufgeführten Stichworten finden Sie grundsätzliche Informationen zur Abgrenzung und zur Gewerbeanmeldung sowie für ergänzende Fragen die Kontakte unserer Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen und zukünftige Mitglieder der IHK Frankfurt am Main.