Die Europa-AG
Die Europa-AG (offiziell: Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea - SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitende Kooperation: Es müssen nicht mehr jeweils in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden. Vielmehr erhalten alle in der Europa AG vereinigten Unternehmensteile ein einheitliches rechtliches Kleid. Eine Europa AG ist eine juristische Person und muss in ihrem Firmennamen den Zusatz „SE“ aufnehmen.
Gründung der Europa AG
Die Europäischen Vorschriften ermöglichen die Gründung einer Europa AG seit dem 08.10.2004. Das deutsche Einführungsgesetz (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europa AG mit Sitz in Deutschland wird in das Handelsregister eingetragen. Der Sitz der Europa AG ist in Deutschland, wenn die Hauptverwaltung in Deutschland ist.
Rechtsgrundlagen der Europa-AG
Als eine Rechtsform europäischen Rechts hat die Europa AG verschiedene Rechtsgrundlagen, nämlich sowohl im EU-Recht als auch im nationalen Recht.
Zunächst und vorrangig gilt die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft, Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001: ABlEG Nr. L 294 v. 10.11.2001. Sie wird ergänzt durch das nationale Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) (Artikelgesetz aus zwei Teilen: SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)). Es konkretisiert einzelne Vorschriften aus der Verordnung. Daneben bleiben auf alle nicht ausdrücklich geregelten Situationen die allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzbuchs (AktG)und des Handelsgesetzbuchs (HGB) anwendbar. Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) setzte außerdem die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Rechte der Arbeitnehmer der Europa-AG, Nr. 2001/86/EG v. 8.10.2001: ABlEG Nr. L 294 v. 10.11.2001, in deutsches Recht um.