Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Amtsblatt veröffentlicht

Das Verfahren des sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeit mit Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist nun abgeschlossen. Der amtliche Text ist im Amtsblatt der EU am 26. Februar 2026 veröffentlicht worden. Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Rechnungslegungsrichtlinie, der CSRD und der Abschlussprüferrichtlinie sind bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sind erst bis zum 26. Juli 2028 umzusetzen.