BAFA sperrt Zugang zur Einreichung von LkSG-Berichten
Am 1. Oktober 2025 hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber informiert, dass die Prüfung von LkSG-Berichten ab sofort eingestellt wird.
Vor dem Hintergrund des beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und einer untergesetzlichen Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das BAFA die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG vollständig eingestellt.
Mit der Weisung an das BAFA greift die Bundesregierung der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten wird. Der vom BAFA bereitgestellte Zugang zur Einreichung von Berichten wurde daher inzwischen gesperrt.
