EU-Parlament stimmt Verschiebung der CSRD-Anwendung für Unternehmen der 2. und 3. Welle zu
Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) für Unternehmen der sogenannten 2. und 3. Welle zugestimmt und den Beschluss in erster Lesung gefasst. Mit der Verschiebung reagiert die EU auf die praktischen Herausforderungen der Umsetzung – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig bleibt das Ziel einer einheitlichen, ambitionierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa bestehen.
Was ändert sich konkret? Die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD werden für betroffene Unternehmen um zwei Jahre verschoben:
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2. Welle: große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
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3. Welle: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Für Unternehmen der 1. Welle – also große, kapitalmarktorientierte Unternehmen – sind derzeit keine Änderungen vorgesehen.
Auch CSDDD-Umsetzung verzögert sich Zusätzlich wird die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für die größten Unternehmen um ein Jahr verschoben.
Die Verschiebung ist Teil des sogenannten Omnibus I, den die EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat. Der Vorschlag kann hier eingesehen werden:
🔗COM(2025)80 – Verschiebung der CSRD-Anwendung
🔗COM(2025)80 – Verschiebung der CSRD-Anwendung
Parallel dazu hat die EU-Kommission einen weiteren Vorschlag vorgelegt, der Änderungen am Anwendungsbereich und den inhaltlichen Anforderungen der CSRD vorsieht. Die Beratungen dazu haben kürzlich im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments begonnen:
🔗COM(2025)81 – Änderung von Anwendungsbereich und Inhalt
🔗COM(2025)81 – Änderung von Anwendungsbereich und Inhalt
Der Rat der EU hatte zuvor bereits seine Unterstützung signalisiert, muss den Beschluss jedoch noch formal verabschieden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Änderung in Kraft. Die Mitgliedstaaten sollen die Neuregelung bis spätestens Ende 2025 in nationales Recht umsetzen.