EUDR: Entscheidung naht
Der Rat konnte sich auf ein Verhandlungsmandat zur EUDR einigen. Der Vorschlag: Neuer Geltungsbeginn ist 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren. Die finale Abstimmung im Parlament soll am 16.12.2025 stattfinden.
