EUDR: Verschiebung und Vereinfachung
Der Rat konnte sich auf ein Verhandlungsmandat zu EUDR einigen. Es steht nun der folgende Vorschlag im Raum: Geltungsbeginn: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren. Kleinst- und kleine Primärerzeuger müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Der Rat beauftragte zudem die Europäische Kommission, bis zum 30. April 2026 ein Simplification Review durchzuführen, um die Auswirkungen der EUDR und die administrative Belastung zu bewerten. Die finale Abstimmung wird zwischen dem 15. und 18.12 stattfinden.
