Vorschlag zur fristgerechten Umsetzung der EUDR

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen Vorschlag für gezielte Änderungen der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist es, den Übergangs- bzw. Anwendungszeitraum für Unternehmen zu verlängern und die praktische Umsetzung bestimmter Pflichten zeitlich anzupassen. Damit reagiert die Kommission auf bestehende Herausforderungen bei der Einführung des zentralen Informationssystems sowie auf die Belastung kleinerer Marktteilnehmer.
Der aktuelle Vorschlag betrifft die Verschiebung der Anwendbarkeit einzelner Verpflichtungen, nicht aber den Inhalt der bestehenden Sorgfaltspflichten. Vorgesehen ist, dass mittlere und große Unternehmen ihre Pflichten zur Sorgfalt und Rückverfolgbarkeit erst ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen müssen, während für Kleinst- und Kleinunternehmen ein späterer Termin, voraussichtlich der 30. Dezember 2026, gelten soll.
Der Vorschlag der Kommission befindet sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union förmlich angenommen werden.