Der European Green Deal
Der European Green Deal ist ein Paket politischer Initiativen der Europäischen Kommission, das 2019 mit dem Ziel beschlossen wurde, innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Wirtschaftswachstumsprogramm der Europäischen Union soll der Green Deal den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und digitalen Wirtschaft fördern und dabei gleichzeitig soziale Verträglichkeit sicherstellen.
Im Rahmen des Green Deals wurden dafür bereits konkrete erste Zielvorgaben für die Jahre 2030 und 2040 festgeschrieben. Darüber hinaus wird mit dem Green Deal ein Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, der Erfüllung der Agenda 2030 und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen geleistet.
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Anwendungsbereich und ZeitrahmenIm Zentrum des Green Deal stehen die Ziele, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenbund zu machen, die Schadstoffemissionen deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa weiter zu fördern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet auf ihrer Webseite einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Bereich Ziele und Maßnahmen Klima -
Bis zum Jahr 2030: Reduktion von Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
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Bis zum Jahr 2040: Reduktion von Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
Energie -
Erhöhung von Energieeffizienz
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Schnellerer Ausbau von erneuerbaren Energien
Verkehr -
Förderung Ausbau Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
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Einsatz erneuerbare oder kohlenstoffarme Treibstoffe im Luft- und Seeverkehr
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Ab 2035: Neuzulassungen von Pkws und leichten Nutzfahrzeuge nur, wenn diese keine Emissionen mehr ausstoßen.
Umwelt und Ozeane -
Bis zum Jahr 2030: Aufforstung von 3 Milliarden Bäumen innerhalb der Europäischen Union
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Stärkung und Wiederherstellung von natürlichen CO₂-Senken
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Schaffung zusätzlicher Schutzgebiete
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Senkung Grenzwerte für Schadstoffe
Industrie -
Änderung von Herstellungsprozessen und Produktdesign durch den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
Landwirtschaft -
Förderung von Bioproduktion und Regionalität in der Landwirtschaft
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Höhere Nachhaltigkeitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten für den Handel und die Lebensmittelverarbeitung
Finanzenund regionale Entwicklung-
Förderung von „grünen“ Investitionen in erneuerbare Energien, nachhaltige Landwirtschaft, Infrastrukturprojekte und umweltfreundliche Technologien
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Schaffung von Anreizen für private Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen
Forschungund InnovationBereitstellung erheblicher finanzieller Mittel für die Forschung und Entwicklung von grünen Technologien. Grundsätzlich können Unternehmen unterschiedlich stark – je nach Branche – von den Vorgaben und Maßnahmen des Green Deals betroffen sein. Die gesetzlichen Initiativen erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten, angefangen bei der Produktentwicklung bis zur Entsorgung. Auch im Bereich der Dienstleistungen werden die Ansprüche an ökologische Standards zunehmen.Klimaschutzpaket „Fit for 55“Zentrales Ziel des Green Deal ist die Klimaneutralität der EU im Jahr 2050. Bis 2030 soll ein wichtiges Etappenziel erreicht werden, nämlich eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.Mit dem "Fit for 55"-Paket hat die EU-Kommission weitreichende Vorschläge vorgelegt, wie sich dieses Zwischenziel erreichen lässt. Neben der Neuordnung des europäischen Emissionshandels, einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, enthält das Paket zahlreiche weitere Gesetzesinitiativen:-
Reform des Emissionshandelssystems für Energieerzeugung, Industrie, See- und Luftverkehr
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Einführung eines Emissionshandels für Straßenverkehr und Gebäude
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Grenzausgleichsmechanismus “CBAM” (Carbon border adjustment mechanism)
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Anpassung der Lastenteilungsverordnung
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Reform der Erneuerbare Energien Richtlinie
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Reform der Energieeffizienz-Richtlinie
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Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie
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Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
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Anpassung der CO2-Flottengrenzwerte
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Initiative ReFuelEU Aviation
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Initiative FuelEU Maritime
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Anpassung der Verordnung über die Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF)
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EU-Waldstrategie
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Klima-Sozialfonds
Paket „Fit für 55“ Inhalte Emissionshandelssystem der Europäischen Union -
Reform EU-Emissionshandelssystem (CO₂‑Markt mit Emissionsobergrenzen und Emissionszertifikaten) zur Emissionsreduktion.
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Schaffung eines neuen eigenständigen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr sowie für Brenn- und Kraftstoffe.
Klima-Sozialfonds - Finanzielle Hilfen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte und finanziell schwächerer Kleinstunternehmen (sozialgerechte Transformation).
CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Instrument gegen die Verlagerung von CO₂ Emissionen außerhalb der Europäischen Union
- Gerechte und kosteneffiziente Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten (Lastenverteilungsordnung)
Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - Emissionsverringerung und -abbau in den Sektoren der Landnutzung und Forstwirtschaft
Verordnung über CO₂-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge - Emissionsreduktionsziele für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor - Strengere Vorschriften, Überwachung und Meldung von Emissionen im Energiesektor
- Verringerung von Emissionen (ökologischer Fußabdruck) Luftverkehrssektor
Dekarbonisierte Kraftstoffe im Seeverkehr -
Senkung Treibhausgasintensität an Bord von Schiffen
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Förderung Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe und Kraftstoffen mit geringem CO2-Ausstoß
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Verringerung CO2-Fußabdruck Verkehrssektor
Erneuerbare Energien - Erhöhung Anteil Energien aus erneuerbaren Quellen
Energieeffizienz - Senkung Endenergieverbrauch auf EU-Ebene durch jährliche Energieeinsparverpflichtungen der EU-Mitgliedsstaaten
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden -
Festlegung Energieeffizienzstandards für Gebäude
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Ziel bis 2050: Nullemissionsgebäude in der EU
Paket für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt -
Förderung Übergang von Erdgas zu erneuerbaren und CO₂-ärmeren Gasen
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Schaffung einer gemeinsamen Binnenmarktvorschrift als Rechtsrahmen für Wasserstoffinfrastrukturen
Energiebesteuerung - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom
Alle beschlossenen Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und Strategien sowie Begleitdokumente finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission. -