Die EU-Ökodesignverordnung (ESPR)
Die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals.
Ziel der Verordnung ist es, EU-Produkte kreislauffähig zu machen beziehungsweise zu verhindern, dass Produkte weggeworfen werden. Damit verbunden ist, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz bestimmter Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.
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Anwendungsbereich und ZeitrahmenDie EU-Ökodesignverordnung (ESPR) ist seit Juli 2024 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende EU-Ökodesign-Richtlinie. Damit geht die Änderung einher, dass nicht mehr der alleinige Fokus auf Energieeffizienz liegt, sondern der gesamte Produktlebenszyklus inklusive möglicher Umweltauswirkungen betrachtet wird.Die Anforderungen umfassen die Aspekte:
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Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
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Stoffe, die den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
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Energie- und Ressourceneffizienz
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Rezyklatanteil
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Wiederaufarbeitung und Recycling
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CO2- und Umweltfußabdruck
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Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses
Eine Übersicht, welche Produkte bereits unter die Richtlinie fallen, finden Sie hier.-
Welche Unternehmen sind direkt betroffen?Auf Hersteller kommen damit neue Vorschriften zu. Die Hersteller oder Importeure in die EU müssen mit der CE-Kennzeichnung nachweisen, dass sie die Ökodesign-Richtlinie einhalten. Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie die für diese Produkte geltenden Ökodesign-Anforderungen erfüllen, die in den gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind.
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ZeitrahmenDie EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Der erste delegierte Rechtsakt nach der Ökodesign-Verordnung könnte frühstens im Juli 2025 in Kraft treten – ein Jahr nachdem die Verordnung selbst in Kraft getreten ist. Unternehmen haben dann grundsätzlich 18 Monate ab Inkrafttreten des jeweiligen delegierten Rechtsakts Zeit, um ihre Produkte entsprechend der Verordnung umzugestalten. Feststehende Regeln gibt es bereits für die Produktgruppe der Smartphones und Tablets, welche bereits ab Juni 2025 gelten. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden.
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