Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikationen oder mit geringen Qualifikationen
Diese Seite informiert über die wichtigsten Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte ohne formale oder nur geringe Qualifikationen. Vorgestellt werden neue und erweiterte Möglichkeiten, die im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung geschaffen wurden – darunter Sonderregelungen für IT-Fachkräfte, kontingentierte Kurzzeitbeschäftigungen sowie die Westbalkanregelung. Sie richten sich an Personen mit Berufserfahrung, aber ohne anerkannte Qualifikation, die in Deutschland arbeiten möchten.
Kurzfristige kontingentierte Beschäftigung
Ab März 2024 können Unternehmen ausländische Arbeitskräfte für bis zu acht Monate nach Deutschland einladen, ohne dass formale Qualifikationen erforderlich sind. Diese Regelung gilt besonders für Branchen mit schwankendem Personalbedarf, wie das Hotel- und Gaststättengewerbe oder der Flughafenbetrieb.
Wichtig ist, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und das Unternehmen tarifgebunden, sodass die Arbeitnehmer gemäß den tariflichen Arbeitsbedingungen bezahlt werden. Die ausländischen Arbeitskräfte dürfen maximal zehn Monate innerhalb von zwölf Monaten im Betrieb arbeiten, um eine Rotation mit anderen Arbeitskräften zu verhindern. Der Arbeitgeber muss außerdem die Reisekosten der Beschäftigten übernehmen.
Für diese Art der Beschäftigung (§ 15d BeschV) gibt es ein Kontingent von 25.000 Zustimmungen pro Jahr, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden. Um ein Visum für die kurzzeitige Beschäftigung zu erhalten, muss der Arbeitgeber zunächst eine Vorabzustimmung bei der zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sobald diese vorliegt, kann das Visum für die Beschäftigung beantragt werden.
Arbeitgeber können den Antrag auf kontingentierte Beschäftigung schnell und einfach online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit stellen. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrem regionalen Arbeitgeber-Service. Falls Sie die Zugangsdaten nicht kennen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie Ihren Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 555520 an.
Erfahren Sie mehr auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder im Infoflyer der Bundesagentur für Arbeit.
Erfahren Sie mehr auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder im Infoflyer der Bundesagentur für Arbeit.
Sonderregelungen für den IT- und Kommunikationssektor (IKT)
Für Unternehmen im IT- und Kommunikationssektor bietet die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes neue Möglichkeiten, dringend benötigte Fachkräfte auch ohne formale Qualifikationen aus dem Ausland zu gewinnen.
Entscheidend ist dabei die Berufserfahrung: Für bestimmte Berufe im IT-Bereich, die unter die Hauptgruppe 43 der Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit fallen, genügt ein Nachweis über mindestens zwei Jahre einschlägige Praxiserfahrung in den letzten fünf Jahren – ein im Ausland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss ist somit nicht zwingend erforderlich.
Zusätzlich gilt: Arbeitgeber müssen tarifgebunden sein oder ein festgelegtes Mindestgehalt zahlen – im Jahr 2025 mindestens 43.759,80 Euro brutto jährlich.
Erfahren Sie mehr zu Visaoptionen für IT-Arbeitskräfte im Portal der Bundesregierung Make it in Germany.
Fachkräfte finden über die Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einzustellen – auch ohne formale Qualifikation. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das keine reglementierte Tätigkeit oder Leiharbeit betrifft.
Ein Vorteil für Unternehmen: Die Vorrangprüfung wurde aufgehoben, das jährliche Kontingent auf 50.000 Zustimmungen erhöht und der Prozess dadurch deutlich vereinfacht.
Der Visumsantrag wird von der Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland gestellt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Arbeitsbedingungen und übermittelt ihre Zustimmung digital. Unternehmen können den Antrag online bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
