Aufenthaltstitel zum Absolvieren einer Berufsausbildung 

Internationale Auszubildende bieten Unternehmen eine wichtige Chance, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Diese Seite informiert Sie über Aufenthaltstitel für Bewerber aus dem Ausland – sei es zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder zur Ausbildungsplatzsuche.

Visum zur Berufsausbildung

Für die betriebliche Ausbildung kann ein Aufenthaltstitel gemäß § 16a AufenthG erforderlich sein, wenn der Bewerber aus dem Ausland kommt. In diesem Fall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
In dem folgenden Video des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge der DIHK erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um internationale Talente in Ihr Unternehmen zu holen und wie Sie den Prozess effizient gestalten können.
© NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Auf der Webseite des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge finden Sie weitere wertvolle Praxistipps und Informationen rund um die Themen internationaler Fachkräfte und Geflüchtete: Netzwerk - NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Voraussetzungen für das Visum zur Berufsausbildung

Um ein Visum zur Ausbildung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Konkreter Ausbildungsplatz: Nachweis eines betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatzes in Deutschland.
  • Sprachkenntnisse: In der Regel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich, es sei denn, es gibt einen vorbereitenden Deutschkurs.
  • Lebensunterhalt: Der Nachweis einer monatlichen finanziellen Absicherung.

Perspektiven während und nach der Ausbildung

Mit einem Visum zur Berufsausbildung können internationale Auszubildende bis zu 20 Stunden pro Woche neben der Ausbildung arbeiten – solange es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die unmittelbar mit der Ausbildung zusammenhängt. Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, entweder direkt eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu beantragen, wenn eine Übernahme im Ausbildungsbetrieb vorgesehen ist, oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten, um innerhalb von bis zu 18 Monaten eine qualifizierte Stelle in Deutschland zu finden.

Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Falls noch kein Ausbildungsplatz gefunden wurde, können sich Interessierte mit einem Visum zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland begeben. Dieses Visum ermöglicht es, bis zu 9 Monate in Deutschland nach einem Ausbildungsplatz zu suchen und während dieser Zeit zu arbeiten (max. 20 Stunden/Woche).
Für detaillierte Informationen und den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses, besuchen Sie bitte das Portal der Bundesregierung Make it in Germany. Zudem steht Ihnen unsere Ausbildungsberatung bei spezifischen Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.