BAMF NAvI - Behörden
Dem im Visum Deutsch-Kenntnissen Einreisezweck entsprechend wird in Deutschland bei der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel beantragt und hinterlegt.
Der Aufenthaltstitel ist in der Regel befristet. Für die Erstellung nach Einreise beziehungsweise zur Verlängerung wendet sich die ausländische Fachkraft direkt an die zuständige Ausländerbehörde.
Die zuständige Ausländerbehörde in Hessen richtet sich nach dem Wohnsitz des Beschäftigten. Mit Hilfe des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, innerhalb derer sich der Wohnsitz befindet/befinden wird, kann auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die zuständige Ausländerbehörde ermittelt werden.
Hinweis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren: In Hessen existiert keine zentrale Ausländerbehörde, die die sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren gebündelt abwickelt. Kontaktieren Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde und bitten Sie um ein Beratungsgespräch. Die Ausländerbehörde berät Sie über die Verfahrensschritte sowie die notwendige Beteiligung anderer Stellen.
