Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Neben dem regulären Visumverfahren gibt es noch das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG). Es soll den Prozess der Visavergabe bei Botschaften und Behörden beschleunigen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Sie als Arbeitgeber bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Voraussetzung ist immer, dass ein verbindliches Angebot für einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung vorliegt.

Wie läuft das beschleunigte Verfahren ab?

  • Erstberatung: Bevor der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde schließt, sollte eine Erstberatung in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Beratung wird geklärt, ob das Verfahren möglich und sinnvoll ist. Zudem sollte im Voraus geklärt werden, ob der Abschluss der Fachkraft in Deutschland anerkannt werden kann.
  • Vereinbarung: Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde wird eine Vereinbarung über die Durchführung des Verfahrens geschlossen. Der Antrag kann bei der lokalen Ausländerbehörde am Betriebssitz gestellt werden.
  • Anerkennungsverfahren: Falls erforderlich, leitet die Ausländerbehörde das Berufsanerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle ein. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann diese Prüfung auf zwei Monate verkürzt werden.
  • Zustimmungsverfahren: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft darüber hinaus die ausländerrechtlichen Einreisevoraussetzungen.
  • Vorabzustimmung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung zur Erteilung des Visums.
  • Antragstermin: Nach Erhalt der Vorabzustimmung bucht die Fachkraft einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das die Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  • Entscheid: Über den Visumantrag wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
    Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten / die Ehegattin sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro und wird nach Abschluss der Vereinbarung erhoben.
Die Webseite des Projekts Unternehmen Berufsanerkennung (UBA) und der Informationsflyer bieten einen Überblick über das beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Unternehmen die Fristen und Prozesse der Einwanderung verkürzen können.
Weiterführende Informationen finden Sie zudem im Portal Make it in Germany und im Erklär-Video zum Verfahren.
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