Visum und Aufenthaltstitel

Der Weg zum Arbeiten in Deutschland beginnt oft mit dem Visumsverfahren – doch wie läuft das genau ab? Hier erfahren Sie , wie ausländische Fachkräfte ihr Visum beantragen, welche Stellen beteiligt sind und wie die Erteilung sowie Verlängerung des Aufenthaltstitels gelingt.
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Das Visum muss vor Einreise bei der Deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem die Fachkraft ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Botschaft. Die zuständigen Deutschen Botschaften können auf der Webseite von Make it in Germany ermittelt werden.
Rechnen Sie damit, dass bereits bis zur Vergabe des Termins einige Zeit vergehen kann. Für die Entscheidung zuständig sind die Botschaften, jedoch konsultieren sie in der Regel die Agentur für Arbeit sowie unter Umständen die Ausländerbehörde des künftigen Wohnorts der Fachkraft.
Da der zu beantragende Aufenthaltstitel für die ausländische Fachkraft vom individuellen Fall abhängt, kann der Quick-Check des Portals Make it in Germany helfen, den passenden Aufenthaltstitel zu finden. Zudem finden Sie auf der Webseite eine Auflistung aller Visaarten.
Dem im Visum hinterlegten Einreisezweck entsprechend wird in Deutschland bei der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel beantragt und hinterlegt. Dieser ist in der Regel befristet. Für die Verlängerung wendet sich die ausländische Fachkraft direkt an die zuständige Ausländerbehörde. Vor Ablauf des Visums muss sich daher die Fachkraft die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Wohnorts der einreisenden Fachkraft. Die zuständige Ausländerbehörde kann auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt werden.
Je nach Aufenthaltszweck wird der Aufenthaltstitel für eine unterschiedliche Dauer erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.