Wichtige Schritte für den erfolgreichen Start internationaler Fachkräfte

Für einen reibungslosen Start in Deutschland sollten internationale Fachkräfte frühzeitig wichtige organisatorische Schritte klären. Dazu gehören der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes, die Wohnungssuche sowie die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Auch Regelungen zum Führerschein sollten beachtet werden. Ein weiteres zentrales Thema ist der Spracherwerb.

Sprache

Sprache gilt auch als Schlüssel zur Integration. Dies gilt für die gesellschaftliche Integration ebenso wie für die Arbeitsmarktintegration. Darum spielen der Spracherwerb und der Zugang zu Sprachkursen eine zentrale Rolle für einen erfolgreichen Start in den Berufsalltag.
Wie können Sie als Unternehmen die Sprachkenntnisse eines Bewerbers oder einer Bewerberin richtig einschätzen? Welche Sprachzertifikate gibt es? Welche staatlichen Angebote und Fördermöglichkeiten gibt es und wer kann sie nutzen? Wie lässt sich ein eigener, auf den Betrieb zugeschnittener Sprachkurs organisieren?
Die Informationsbroschüre des DIHK Projekts Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat in der Broschüre Deutsch im Berufsalltag auf diese Fragen kompakte Antworten hinterlegt.
Im folgenden Video stellt das DIHK Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge zudem das Thema Berufssprachkurse vor.
© NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Versicherungsschutz

Bereits bei Beantragung des Visums verlangt die Botschaft den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes, der in Form einer Reisekrankenversicherung abgedeckt wird. Zeitnah sollte dann Kontakt zu einer hier anerkannten Krankenversicherung aufgenommen werden, sodass zu Arbeitsbeginn ausreichender Versicherungsschutz besteht (über die Krankenkasse erhält die Fachkraft auch die Sozialversicherungsnummer).
Auch für die spätere Beantragung des Aufenthaltstitels ist ein ausreichender Versicherungsschutz nötig. Einige Krankenkassen bieten englischsprachige Services an und beraten die ausländischen Fachkräfte auch, wenn sie sich noch im Heimatland befinden.

Wohnen

Die Wohnungssuche sollte im Idealfall bereits vor Ankunft erledigt werden. Sie können Ihren Bewerber dabei unterstützen, gegebenenfalls können Sie eine Unterkunft für die ersten Wochen zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zur Wohnungssuche finden Sie auf der Webseite des Portals der Bundesregierung Make it in Germany.
Zudem können die Welcome Center in Hessen, der Metropolregion FrankfurtRheinMain sowie in Frankfurt am Main hier beraten: Netzwerk und Ansprechpersonen.

Meldungen zum Wohnsitz

Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise muss die neue Fachkraft ihrer Meldepflicht nachkommen und ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die dort erhaltene Meldebescheinigung ist unter anderem auch nötig, um ein Bankkonto zu eröffnen. An diesem Punkt ist es nun auch wichtig, einen Wohnort vorzuweisen, da Hoteladressen nicht immer als Meldeadresse akzeptiert werden.
Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhält die Fachkraft zudem durch das Bundeszentralamt für Steuern ihre  Steuer-ID.

Führerschein

Die internationale Fachkraft kann mit ihrem Führerschein sechs Monate lang in Deutschland fahren. Diese Frist gilt ab dem Tag, an dem der Wohnsitz in Deutschland angemeldet wurde. Danach wird ein deutscher Führerschein benötigt. Ob eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden muss, hängt davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.