Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH)
Die ZFEH bündelt Fachwissen und digitale Verfahrenswege in Hessen für die Gewinnung qualifizierter Beschäftigter aus dem Ausland. Sie koordiniert die beteiligten Stellen und hat sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitgebern wie Fachkräften ein transparentes, zügiges Verfahren zu ermöglichen.
Neben der kostenfreien Beratung übernimmt die ZFEH die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die ZFEH übernimmt dabei schrittweise die beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes. Maßgeblich dafür ist der Ort, an dem die Fachkraft künftig arbeiten soll – also der Sitz der Betriebsstätte.
Ab dem 1. Oktober 2026 ist die ZFEH zuständig, wenn die Betriebsstätte, in der die ausländische Fachkraft beschäftigt werden soll, in Frankfurt am Main liegt. Das Verfahren für Unternehmen mit Betriebsstätte in Frankfurt am Main kann ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die ZFEH beantragt werden.
Ab dem 1. Dezember 2026 ist die ZFEH landesweit zuständig, also immer dann, wenn die Betriebsstätte in Hessen liegt. Daneben bleiben die kommunalen Ausländerbehörden für diese Verfahren ebenfalls zuständig. Sie können wählen, ob Sie das Verfahren bei der ZFEH oder bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einleiten.
Weitere Informationen zur ZFEH, zur Vorabberatung sowie zum Verfahren finden Sie auf der Webseite der ZFEH.
