Inklusive Ausbildung als Investition in die Zukunft
Ein zentraler Bereich der Inklusion ist die berufliche Ausbildung. Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungsprozess bietet nicht nur den betroffenen Personen eine berufliche Perspektive, sondern stellt auch eine nachhaltige Investition in die eigene Fachkräftebasis dar. Unternehmen, die Auszubildende mit Behinderungen gezielt fördern, können frühzeitig qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und dem Fachkräftemangel präventiv entgegenwirken.
Um Betriebe bei der Umsetzung einer inklusiven Ausbildung zu unterstützen, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem finanzielle Zuschüsse, individuelle Ausbildungsbegleitungen sowie Maßnahmen zur behindertengerechten Anpassung des Ausbildungsplatzes. Diese Rahmenbedingungen erleichtern es Ausbildungsbetrieben, geeignete Voraussetzungen für eine erfolgreiche inklusive Ausbildung zu schaffen.
Die Ausbildung als Fachpraktikant/in – eine gezielte Qualifizierungsmöglichkeit
Für Menschen mit Behinderungen, denen eine reguläre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf – selbst unter Anwendung eines Nachteilsausgleichs – nicht möglich ist, bieten Fachpraktiker-Ausbildungen eine alternative Qualifizierungsmöglichkeit. Die Gründe für die Unmöglichkeit einer regulären Ausbildung müssen dabei ausschließlich auf die Art und Schwere der Behinderung zurückzuführen sein.
Die Eignung für eine solche Ausbildung wird durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachpraktiker-Ausbildung und stellt sicher, dass die Ausbildung den individuellen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Teilnehmenden entspricht.
In der IHK Frankfurt am Main sind aktuell folgende Ausbildungsberufe möglich:
- Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (Helfer/in Hauswirtschaft)
- Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/Beiköchin)
Anforderungen an ausbildende Unternehmen
Unternehmen, die Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker ausbilden möchten, müssen neben dem Nachweis ihrer persönlichen und fachlichen Eignung auch eine spezifische Qualifikation im Umgang mit Menschen mit Behinderungen vorweisen. Diese sogenannte rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) dient dazu, die besonderen pädagogischen Anforderungen in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen angemessen erfüllen zu können.
Die ReZA vermittelt Kenntnisse und Methoden, um Auszubildende mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen individuell zu fördern und eine erfolgreiche Teilhabe am Ausbildungsprozess zu ermöglichen. Diese können Sie beim Berufsbildungswerk Südhessen erwerben.
In bestimmten Fällen kann diese Zusatzqualifikation auch durch eine enge Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie etwa Bildungsträgern oder dem Integrationsfachdienst, abgedeckt werden. Solche Kooperationen können insbesondere dann hilfreich sein, wenn die Ausbildenden selbst (noch) nicht über die ReZA verfügen, aber dennoch eine inklusive Ausbildung anbieten möchten.
