Neue Informationspflicht bei Anwerbung internationaler Fachkräfte (§ 45c AufenthG)

Bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 1. Januar 2026 die Pflicht auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch „Faire Integration“ hinzuweisen.

Wer ist von dieser Informationspflicht betroffen?

  • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.
  • Sie schließen mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Arbeitsvertrag.
  • Die Beschäftigung soll in Deutschland erfolgen.

Was ist bei der Informationspflicht zu beachten?

  • Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
  • Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
  • Inhalte der Information:
    • Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
    • Angabe von aktuellen Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.

Was umfasst das Beratungsangebot “Faire Integration”?

Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.
  • Arbeitsvertrag
  • Lohn, Mindestlohn
  • Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit
  • Abmahnung, Kündigung
  • Leiharbeit, Saisonarbeit
  • Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.)
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Die Beratungsstandorte werden auf der Webseite von Faire Integration aufgeführt und können nach Bundesland gefiltert werden. Die Daten auf der Webseite werden immer aktuell gehalten.
Im Merkblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB) des Beratungsangebots “Faire Migration” finden Sie weitere Informationen sowie eine Auflistung der Beratungsstellen.
Das Beratungsangebot hat zudem Informationsblätter für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erstellt, welche von Ihnen verwendet werden können. Von diesen Arbeitnehmerversionen gibt es zwei Fassungen - eine mit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)und eine ohne Empfangsbestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 493 KB).