Definition Mittelstand
Der Begriff „Mittelstand“ ist in Deutschland keine gesetzlich normierte Kategorie, sondern ein wirtschafts- und politikwissenschaftlicher Begriff. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn versteht unter Mittelstand Unternehmen, in denen bis zu zwei natürliche Personen oder deren Familien mindestens 50 Prozent der Anteile halten und zugleich in der Geschäftsführung tätig sind. Diese Definition deckt sich mit Familien-, Eigentümer- und familiengeführten Unternehmen. Für statistische Zwecke gilt: Auch Unternehmen mit über 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz zählen zum Mittelstand, sofern sie unabhängig und eigentümergeführt (inhabergeprägt, meist familiengeführt und nicht kapitalmarktdominiert) sind, während abhängige KMU (z. B. Tochtergesellschaften von Konzernen) nicht dazugehören.
Definition kleine und mittlere Unternehmen
Für statistische Zwecke definiert die Europäische Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Empfehlung 2003/361/EG als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. In Deutschland wird der Mittelstandsbegriff vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn weiter gefasst und umfasst Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro.
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Abgrenzung
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Beschäftigte
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Umsatz/Bilanzsumme
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Rechtsstatus/Bemerkung
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| EU-KMU-Definition | weniger als 250 | weniger als oder genau 50 Mio. Euro Umsatz oder weniger als oder genau 43 Mio. Euro Bilanzsumme | Rechtlich verbindlich im EU-Beihilfenrecht, bei Förderprogrammen und Strukturfonds |
| Deutscher Mittelstandsbegriff (IfM Bonn) | weniger als 500 | weniger als 50 Mio. Euro Umsatz | Wirtschaftspolitische Abgrenzung, nicht gesetzlich normiert |
Definition der Unternehmensgrößen nach der Richtlinie 2013/34/EU
Die Definition der Unternehmensgrößen nach der Richtlinie 2013/34/EU bildet die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Größenordnung. Sie ist maßgeblich für die Anwendung differenzierter Berichtspflichten, Offenlegungsvorschriften und Schwellenwerte in verschiedenen unionsrechtlichen Regelwerken.
Große Unternehmen
(mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale werden überschritten)
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weniger als 50 Mio. Euro Umsatz
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weniger als 25 Mio. Euro Bilanzsumme
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weniger als 250 Mitarbeitende
Mittlere Unternehmen
(mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale werden nicht überschritten)
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weniger als oder genau 50 Mio. Euro Umsatz
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weniger als oder genau 25 Mio. Euro Bilanzsumme
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weniger als 250 Mitarbeitende
Kleine Unternehmen
(mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale werden nicht überschritten)
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weniger als oder genau 10 Mio. Euro Umsatz
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weniger als oder genau 5 Mio. Euro Bilanzsumme
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50 Mitarbeitende
Kleinstunternehmen
(mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale werden nicht überschritten)
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900.000 Euro Umsatz
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450.000 Euro Bilanzsumme
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10 Mitarbeitende
