Der „Große Preis des Mittelstandes“
1. Was ist der „Große Preis des Mittelstandes“
Der „Große Preis des Mittelstandes“ zählt zu den Wirtschaftsauszeichnungen in Deutschland, der seit 1994 jährlich von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgeschrieben wird. Kommunen, Verbände, Institutionen und Firmen sind eingeladen herausragende mittelständische Unternehmen für den Preis zu nominieren.
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, unternehmerische Verantwortung sichtbar zu machen und die Kultur der Selbständigkeit zu stärken. Gleichzeitig fördert er die Vernetzung im Mittelstand. Das Leitmotiv lautet: „Gesunder Mittelstand – Starke Wirtschaft – Sichere Zukunft“.
2. Ablauf & Zeitplan
- Ausschreibung: Jährlich im November ruft die Oskar-Patzelt-Stiftung zur Nominierung auf. Die Termine finden Sie hier.
- Normierung: Vorgeschlagen werden können Unternehmen aus Industrie, Dienstleitung, Handel, Handwerk und Gewerbe. Hier finden Sie eine Liste von Mittelständischen Unternehmen in Hessen, die in den letzten Jahren nominiert wurden. Zwölf Regionaljurys und eine Abschlussjury treffen die Auswahl der Preisträger und Finalisten. Am Ende können jeweils drei Unternehmen als Preisträger und fünf weitere als Finalist pro Wettbewerbsregion ausgezeichnet werden.
- Prüfungsstufen:
- Nominierungsliste: Darin sind alle Unternehmen aufgeführt, die im aktuellen Jahr von Dritten nach den festgelegten Kriterien für den Wettbewerb vorgeschlagen wurden.
- Juryliste: In dieser Stufe sind alle Unternehmen enthalten, die den Juroren ihre Angaben in der Online-Datenbank bereitgestellt haben, welche die fünf Wettbewerbskriterien weitgehend erfüllen.
- Auszeichnungsliste: Hier sind alle Unternehmen aufgeführt, die als Preisträger oder Finalisten ausgezeichnet wurden.
3. Kriterien
Die Bewertung im Wettbewerb erfolgt ganzheitlich anhand von fünf Kriterien:
- Gesamtentwicklung des Unternehmens,
- Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- Modernisierung und Innovation,
- Engagement für Umwelt und Region sowie Service,
- Kundennähe und Marketing.
Herausragende Leistungen in allen Bereichen sind erforderlich, da bereits die Nichterfüllung eines Kriteriums zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb führen kann.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Nominierte Unternehmen sollten
- mindestens zehn Arbeitsplätze und 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz aufweisen;
- wenigstens drei Jahre stabil am Markt tätig sein;
- frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung sein.
