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Unternehmen aus Frankfurt als Finalisten beim großen Preis des Mittelstandes ausgezeichnet

Am 13. September 2025 fand im Würzburger Hotel Maritim die Preisgala unter dem Motto „Stürmische Zeiten meistern“ statt. Aus 4.208 nominierten Unternehmen wurden insgesamt 25 Finalisten und 15 Preisträger ausgezeichnet.
In diesem Jahr wurden zwei Frankfurter Unternehmen geehrt: die firstcolo GmbH sowie die All Service Sicherheitsdienste GmbH, die als Finalist ausgezeichnet wurden. Damit würdigt die Stiftung die herausragenden Leistungen der Unternehmen und deren Beitrag zur Stärkung des deutschen Mittelstandes.
Der „Große Preis des Mittelstandes“ gilt als eine der renommiertesten Wirtschaftsauszeichnungen in Deutschland, dessen Trägerin die Oskar-Patzelt-Stiftung ist. Jährlich werden Unternehmen des Mittelstands anhand von fünf Kriterien – Gesamtentwicklung, Beschäftigung, Innovation, Engagement für Umwelt und Region sowie Kundennähe – in einem dreistufigen Verfahren bewertet. Die Auszeichnung verfolgt das Ziel, unternehmerische Verantwortung sichtbar zu machen, die Kultur der Selbstständigkeit zu fördern und den Mittelstand in seiner Vielfalt zu stärken.

Neuer EU-Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht

Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission den Voluntary SME-Standard (VSME) als Empfehlung verabschiedet. Die Empfehlung (EU) 2025/1710 wurde am 5. August 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der VSME richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Ziel ist es, die Vielzahl unterschiedlicher Informationsanfragen von Geschäftspartnern zu vereinheitlichen und KMU zu entlasten. Auch Mitgliedstaaten und Finanzinstitute sind aufgefordert, den Standard zu unterstützen und dessen Anwendung zu fördern.
Der eigentliche Standard ist in Anhang I der Empfehlung enthalten, Anhang II bietet praxisnahe Leitlinien mit Erläuterungen, Rechenbeispielen und Links zu Datenbanken.
Schulungsmaterialien und digitale Tools stellt die EFRAG auf ihrer Website zur Verfügung – darunter Videos, Templates und eine XBRL-Taxonomie: EFRAG VSME-Materialien
Die Kommission plant zudem, den VSME künftig als Obergrenze für Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich zu verankern und ihn ergänzend als delegierte Verordnung zu erlassen.

EU empfiehlt neuen Nachhaltigkeitsstandard für KMU

Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des neuen VSME-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und richtet sich an nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen in der EU.
Ziel ist es, diesen Unternehmen eine praxisnahe und einheitliche Grundlage für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Die Empfehlung enthält auch deutsche Übersetzungen des Standards sowie praktische Leitlinien zur Anwendung.
Die Kommission empfiehlt zudem, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen, Finanzinstitute und Kreditgeber ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die Inhalte des VSME-Standards beschränken. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern.
Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Unternehmen der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen – es sei denn, branchenspezifische Anforderungen gehen darüber hinaus. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Vorbereitung.
Link zur Empfehlung der Kommission: 250730-recommendation-vsme-annex-1_en.pdf

EU-Rat legt Position zum „Omnibus I“ fest – Änderungen bei CSRD und CSDDD

Am 23.06.2025 hat der Rat der EU seine Position zum sogenannten „Omnibus I“ verabschiedet, der unter anderem Änderungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) vorsieht.
Im Bereich der CSRD sieht der Rat vor, die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz und über 1.000 Beschäftigten zu beschränken. Dies soll auch für die konsolidierte Berichterstattung gelten. Zudem sollen Anforderungen an Angaben zu immateriellen Ressourcen und Transitionsplänen angepasst sowie die Vorgaben zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette präzisiert werden. Hierbei ist vorgesehen, dass kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht zur Bereitstellung zusätzlicher Daten verpflichtet werden können. Der freiwillige SME-Standard (VSME) bleibt unverbindlich, soll jedoch als delegierter Rechtsakt von der Kommission regelmäßig überprüft werden. Für bereits berichtspflichtige große kapitalmarktorientierte Unternehmen (über 500 Mitarbeitende) sind Übergangsregelungen bis Ende 2026 geplant. Zudem soll der Anwendungsbereich der Berichterstattung künftig regelmäßig überprüft werden.
Bezüglich der CSDDD schlägt der Rat eine deutliche Reduzierung des Anwendungsbereichs vor. Die Sorgfaltspflichten sollen nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem globalen Umsatz über 1,5 Milliarden Euro gelten. Für Unternehmen aus Drittstaaten gelten entsprechende Schwellenwerte. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner (Tier 1), die Möglichkeit zur risikobasierten Priorisierung, die Aussetzung (statt Beendigung) von Geschäftsbeziehungen als letzte Maßnahme sowie eine Anpassung der Anforderungen an Klimaschutzpläne. Eine EU-weite Haftungsregelung ist nicht vorgesehen; stattdessen soll nationales Recht maßgeblich bleiben. Die Fristen zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wurden auf Juli 2028, die Anwendung durch Unternehmen auf Juli 2029 verschoben.
Mit dieser Position kann der Rat nun in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten.

Leitfaden: Personalgewinnung im digitalen Zeitalter

Geeignete Fach- und Arbeitskräfte zu finden und offene Stellen zu besetzen wird immer schwieriger. Das Mittelstand-Digital Zentrum Berlin hat deswegen einen Leitfaden für die Personalgewinnung im digitalen Zeitalter erstellt. Dieser enthält wichtige Informationen darüber, worauf Sie bei Ihrem Bewerbungsprozess achten sollten.