Das Standortfördergesetz – mehr Kapitalmarktoptionen für KMU

Das Standortfördergesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt.
Ein zentraler Regelungsbereich des StoFöG betrifft die Verbesserung des Zugangs zum Kapitalmarkt für wachstumsorientierte Unternehmen und damit auch für kapitalmarktaffine kleine und mittlere Unternehmen. Aktiengesellschaften erhalten künftig die Möglichkeit, ihre Aktien mit einem geringeren Nennwert als 1 Euro herausgeben zu können. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Regelung in der Satzung der Gesellschaft.
Ergänzend sieht das StoFöG kapitalmarktrechtliche Erleichterungen bei Wertpapierprospekte vor. Danach können Emittenten Wertpapierprospekte in englischer Sprache verwenden; bei einem englischsprachigen Prospekt entfällt die Pflicht zur zusätzlichen deutschen Sprachfassung der Zusammenfassung. Hierdurch werden bestehende sprachliche Anforderungen im Prospektrecht gezielt reduziert.
Link zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung