Der Digitale Produktpass
Der Digitale Produktpass (DPP) ist seit 2024 fester Bestandteil des EU-Rechtsrahmens für nachhaltige Produkte. Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR).
Aktuell sind nur bestimmte Batterien verbindlich von einem digitalen Pass betroffen. Für alle anderen Produktsegmente gilt derzeit noch keine DPP-Pflicht. Die EU nennt im Rahmen des ESPR-Arbeitsplan 2025 – 2030 priorisierte Produktgruppen wie Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, insbesondere Bekleidung und Schuhwerk, Möbel, einschließlich Matratzen, Reifen, Waschmittel, Anstrichmittel, Schmierstoffe, Chemikalien, energieverbrauchsrelevante Produkte sowie IKT-Produkte und sonstige Elektronikgeräte.
Diese Nennungen finden sich jedoch ausschließlich in Arbeits- und Planungsdokumenten der Kommission und sind rechtlich nicht verbindlich. Betroffen sind dann jeweils die Unternehmen, die entsprechende Produkte im EU-Markt in Verkehr bringen. Sie müssen sicherstellen, dass für diese Produkte ein digitaler Produktpass mit standardisierten, maschinenlesbaren Informationen bereitsteht und mit dem Produkt verknüpft ist, etwa über einen QR-Code.
