EU-Rat legt Position zum „Omnibus I“ fest – Änderungen bei CSRD und CSDDD

Am 23.06.2025 hat der Rat der EU seine Position zum sogenannten „Omnibus I“ verabschiedet, der unter anderem Änderungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) vorsieht.
Im Bereich der CSRD sieht der Rat vor, die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz und über 1.000 Beschäftigten zu beschränken. Dies soll auch für die konsolidierte Berichterstattung gelten. Zudem sollen Anforderungen an Angaben zu immateriellen Ressourcen und Transitionsplänen angepasst sowie die Vorgaben zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette präzisiert werden. Hierbei ist vorgesehen, dass kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht zur Bereitstellung zusätzlicher Daten verpflichtet werden können. Der freiwillige SME-Standard (VSME) bleibt unverbindlich, soll jedoch als delegierter Rechtsakt von der Kommission regelmäßig überprüft werden. Für bereits berichtspflichtige große kapitalmarktorientierte Unternehmen (über 500 Mitarbeitende) sind Übergangsregelungen bis Ende 2026 geplant. Zudem soll der Anwendungsbereich der Berichterstattung künftig regelmäßig überprüft werden.
Bezüglich der CSDDD schlägt der Rat eine deutliche Reduzierung des Anwendungsbereichs vor. Die Sorgfaltspflichten sollen nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem globalen Umsatz über 1,5 Milliarden Euro gelten. Für Unternehmen aus Drittstaaten gelten entsprechende Schwellenwerte. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner (Tier 1), die Möglichkeit zur risikobasierten Priorisierung, die Aussetzung (statt Beendigung) von Geschäftsbeziehungen als letzte Maßnahme sowie eine Anpassung der Anforderungen an Klimaschutzpläne. Eine EU-weite Haftungsregelung ist nicht vorgesehen; stattdessen soll nationales Recht maßgeblich bleiben. Die Fristen zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wurden auf Juli 2028, die Anwendung durch Unternehmen auf Juli 2029 verschoben.
Mit dieser Position kann der Rat nun in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten.