VSME wird zum Voluntary Standard
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) war ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen. Der neue Voluntary Standard (VS) richtet sich demgegenüber an Unternehmen, die nicht der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen und im vorangegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten.
Die EU-Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 zum neuen Voluntary Standard am 21. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist am 24. September 2026 in Kraft getreten.
Der neue Voluntary Standard baut auf dem bisherigen VSME auf. Für die Unternehmen bleibt seine Anwendung freiwillig.
Mit dem neuen Standard wird zugleich der sogenannte „Value Chain Cap“ rechtlich verankert. Für Zwecke der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit begrenzt, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette mit höchstens 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen. Maßgeblich sind die hierfür in Anhang II der Verordnung festgelegten Datenpunkte. Ziel ist es, übermäßige Informationsanforderungen gegenüber kleineren Unternehmen in den Wertschöpfungsketten zu begrenzen.
