Energieeffizienz

Am 13. November 2023 ist das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Es dient zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und legt erstmals verbindliche Einsparziele und konkrete Pflichten für Unternehmen, Betreiber von Rechenzentren sowie öffentliche Stellen fest.

Energieeffizienzziele

Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch der Bundesrepublik im Vergleich zu 2008 um 26,5 Prozent gesenkt werden. Analog soll auch der Primärenergieverbrauch um 39,9 Prozent zurückgehen. Außerdem wird bis 2045 eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 angestrebt.

Pflichten für Unternehmen

Das EnEfG verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh dazu innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten/nach Erreichen des Verbrauchsstatus ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) einzuführen. Im Rahmen des Managementsystems müssen Energiesparmaßnahmen identifiziert und Umsetzungspläne dafür veröffentlicht werden. Zudem müssen Verfahren zur Vermeidung beziehungsweise Nutzung von Abwärme entwickelt werden. Die Erfüllung der Pflichten wird stichprobenartig vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Bei Verstößen können Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro drohen.
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen ebenfalls Energiesparmaßnahmen identifizieren und konkrete Umsetzungspläne dafür veröffentlichen. Das muss spätestens binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Die Umsetzungspläne sind durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren auf ihre Richtigkeit zu prüfen und dem BAFA auf Anfrage vorzulegen. Zudem müssen auch diese Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Nutzung von Abwärme entwickeln.

Pflichten für Betreiber von Rechenzentren

Rechenzentren müssen ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 300 KWh umfangreiche und zeitlich gestaffelte Anforderungen zur Energieverbrauchseffektivität umsetzen. Ab dem 1. Januar 2024 sind sie außerdem dazu verpflichtet ihren Stromverbrauch zu 50 Prozent bilanziell aus erneuerbaren Energien zu decken. Ab 2027 sollen es dann 100 Prozent sein.
Rechenzentren ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 50 KWh sind ab dem 1. Juli 2025 dazu verpflichtet ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben. Abhängig von der Leistungsklasse gilt ab dem 1. Januar 2025 außerdem die Pflicht zur Zertifizierung nach ISO 500001 beziehungsweise EMAS. Gleichzeitig unterliegen Betreiber von Rechenzentren jährlichen Informationsanforderungen an den Bund, der die vorgeschriebenen Information in die europäische Datenbank für Rechenzentren überträgt. Diese Reglungen gelten gleichermaßen für externe als auch für unternehmensinterne Rechenzentren.

Pflichten für öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 1 GWh im Jahr sind bis 2045 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von zwei Prozent verpflichtet. Bis zum Jahr 2026 müssen sie außerdem ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 3 GWh wird ein umfassendes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erforderlich.

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