Energiemanagement
Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihre Energiebilanz zu optimieren und ihre Umweltauswirkungen zu minimieren. Hierfür gibt es verschiedene Instrumente, die dabei helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren und nachhaltige Strategien zu entwickeln.
Welche verschiedenen Instrumente gibt es?
Zu den wichtigsten Ansätzen gehören das Energieaudit, das Energiemanagement und das Umweltmanagement. Während ein Energieaudit eine punktuelle, systematische Analyse des Energieverbrauchs und möglicher Einsparmaßnahmen darstellt, geht das Energiemanagement darüber hinaus und umfasst die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung durch organisatorische und technische Maßnahmen. Das Umweltmanagement wiederum bezieht neben der Energieeffizienz auch andere ökologische Aspekte wie Emissionen, Abfallmanagement und Ressourcenschonung in die Unternehmensstrategie ein. Gemeinsam tragen diese Instrumente dazu bei, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und nachhaltige Unternehmenspraktiken zu fördern.
- Energieaudit
Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist eine punktuelle und detaillierte Untersuchung des Energieverbrauchs in einem Unternehmen. Es identifiziert ineffiziente Prozesse und gibt Empfehlungen zur Optimierung. Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken, Kosten zu reduzieren und Umweltbelastungen zu minimieren. In der EU sind große Unternehmen laut der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.Wer ist verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?
Große Unternehmen sind dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Als große Unternehmen gelten Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in der Regel von dieser Pflicht befreit, können jedoch freiwillig ein Audit durchführen, um Energiekosten zu senken. Befreit sind außerdem Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt haben.Welche Sanktionen gibt es?
Unternehmen, die ihrer Energieaudit-Pflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. In Deutschland kann ein Verstoß gegen die Energieaudit-Pflicht mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem kann die Nichtdurchführung zu Reputationsschäden führen und staatliche Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen können entfallen.Wie läuft ein Energieaudit ab?
Zunächst kommt es zur Erfassung der Energiedaten, etwa zum Strom-, Gas- und Wasserverbrauch. Im Rahmen einer Analyse werden die Energiebilanzen geprüft und ineffiziente Bereiche identifiziert. Auf Basis einer wirtschaftlichen Bewertung von Einsparpotentialen werden Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen abgeleitet. Die Ergebnisse des Audits fließen in einen abschließenden Bericht ein, der als Grundlage für Investitionsentscheidungen dienen kann.Wer ist für die Durchführung und die Prüfung verantwortlich?
Ein Energieaudit wird durch einen dafür qualifizierten Energieauditor durchgeführt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die Energieaudits durchführen, beauftragt. Diese Energieauditorenliste ist über die Homepage des BAFA abrufbar. - Energiemanagementsystem
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 ist ein strukturiertes System zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, Kosten zu senken und die Umweltbelastung zu minimieren. Die Norm bietet einen Rahmen, um systematisch Energieverbräuche zu analysieren, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umzusetzen.Wer muss ein Energiemanagementsystem einführen?
Nach dem deutschen Energieeffizienzgesetz sind Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 7,5 GWh sowie Rechenzentren ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 50 KWh dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.Welche Sanktionen gibt es?
Unternehmen, die ihren Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz nicht nachkommen, drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Für Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch kann die Abwesenheit eines Energie- oder Umweltmanagementsystems zudem zum Verlust von Steuervergünstigungen und zu Reputationsschädigungen führen.Wie läuft ein Energiemanagementsystem ab?
Auf Basis einer Analyse der Energieverbräuche werden Einsparpotentiale identifiziert und Strategien zur Einsparung festgelegt. Im Anschluss an die Implementierung von Maßnahmen erfolgt eine kontinuierliche Erfolgskontrolle hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz. Die Ergebnisse werden im Rahmen regelmäßiger Berichte festgehalten.Wer ist für die Durchführung und die Prüfung verantwortlich?
Die Geschäftsführung trägt die strategische Verantwortung und betraut in der Regel interne Energiebeauftragte mit der Umsetzung des Managementsystems. Externe Berater und Zertifizierer können bei der Implementierung und Zertifizierung unterstützen. Die Erfüllung der Pflicht zur Einführung von Energiemanagementsystemen wird durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartig überprüft.