Ökodesign-Verordnung treibt nachhaltige Produktgestaltung voran

Am 18. Juli 2024 trat die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) in Kraft und ersetzte damit die Ökodesign-Richtlinie (2009/125). Während die bisherige Richtlinie nur Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festgelegte, können durch die ESPR nun nahezu alle physischen Produkte reguliert werden. Gleichzeitig ermöglicht sie eine deutliche Erweiterung der Anforderungen mit Blick auf die Ressourceneffizienz und die Umweltauswirkung von Produkten.

Inhalte

Die ESPR hat zum Ziel, Produkte nachhaltiger und kreislauffähiger zu machen. In diesem Zusammenhang führt sie bis zu 16 neue Ökodesign-Anforderungen ein, die deutlich über die reine Energieeffizienz hinausgehen. Darunter etwa den CO2-Fußabdruck, die Reparierbarkeit, die Wiederverwendbarkeit sowie die Haltbarkeit von Produkten.
Digitaler Produktpass
Durch neue Informationsanforderungen soll perspektivisch für jedes Produkt ein digitaler Produktpass existieren. Dieser soll die beschriebenen Produktparameter zur Kreislauffähigkeit sowie Informationen zu Installation, Nutzung und Wartung bündeln und für Behörden und Verbraucher zugänglich machen. Je nach Festlegung in den produktspezifischen Rechtsakten dürfen Produkte ohne einen digitalen Produktpass dann nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Bis zum 19. Juli 2026 erstellt die EU-Kommission ein digitales Produktpass-Register, in dem eindeutige Produktkennungen gespeichert werden sollen. Erstmalig greift die Verpflichtung ab 2027 im sogenannten Batteriepass und soll dann schrittweise auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden.
Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte
Die neue Ökodesign-Verordnung verpflichtet Unternehmen, innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende offenzulegen, welche unverkauften Produkte sie entsorgt haben. Diese Berichtspflicht gilt bereits für große Unternehmen und wird ab 2030 auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet. Kleine Unternehmen sind ausgenommen. Ab Februar 2027 ist dafür ein einheitliches Berichtsformat zu verwenden, das unter anderem Angaben zu Produktkategorie, Menge und Gewicht, Gründen der Vernichtung, Abfallbehandlung sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung der Vernichtung verlangt. Zusätzlich wird die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhe verboten. Dieses Verbot gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und für mittelgroße Unternehmen ab 2030. Ausnahmen sind möglich, etwa bei Verletzungen von Schutzrechten oder wenn Produkte beschädigt, verunreinigt, unhygienisch oder nicht wirtschaftlich reparierbar sind.

Anwendungsbereich

Die ESPR kann nahezu alle physischen Produkte umfassen, ein­schließlich Bauteile und Zwischenprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Als Rahmenverordnung gibt sie die Kriterien für die Aufstellung von Ökodesign-Anforderungen vor. Die produktspezifischen Vorgaben erfolgen durch nachgelagerte delegierte Rechtsakte. Anhand von Arbeitsplänen beschließt die EU-Kommission, welche Produkte wann reguliert werden. Zu den Produkten, die zuerst von neuen Ökodesign-Anforderungen betroffen sein werden, zählen Textilien, Matratzen und Reifen. Bereits durch die Ökodesign-Richtlinie erfasste Produkte, deren Anforderungen im Rahmen der ESPR zuerst überarbeitet werden, sind Waschmaschinen, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte.

Ausblick

Mit der ESPR treibt die EU die nachhaltige Gestaltung von Produkten intensiv voran. Durch den breit angelegten Anwendungsbereich können, bis auf wenige Ausnahmen, alle physischen Produkte erfasst werden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig zur neuen Ökodesign-Verordnung informieren und die Verabschiedung der produktspezifischen Rechtsakte im Blick behalten.
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