Neue Ökodesign-Verordnung treibt nachhaltige Produktgestaltung voran

Am 18. Juli 2024 ist die neue Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) in Kraft getreten und ersetzt damit die Ökodesign-Richtlinie (2009/125). Während die bisherige Richtlinie nur Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festgelegte, können durch die ESPR nun nahezu alle physischen Produkte reguliert werden. Gleichzeitig ermöglicht sie eine deutliche Erweiterung der Anforderungen mit Blick auf die Ressourceneffizienz und die Umweltauswirkung von Produkten.

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Die ESPR hat zum Ziel, Produkte nachhaltiger und kreislauffähiger zu machen. In diesem Kontext ermöglicht sie eine deutliche Erweiterung der Ökodesign-Anforderungen, die unter anderem den CO2-Fußabdruck, die Reparierbarkeit, die Wiederverwendbarkeit sowie die Haltbarkeit von Produkten umfassen können.
Durch neue Informationsanforderungen soll perspektivisch für jedes Produkt ein digitaler Produktpass existieren. Dieser soll die beschriebenen Produktparameter sowie Informationen zu Installation, Nutzung und Wartung bündeln und für Behörden und Verbraucher zugänglich machen. Je nach Festlegung in den produktspezifischen Rechtsakten dürfen Produkte ohne einen digitalen Produktpass dann nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Gleichzeitig enthält die ESPR Bestimmungen, die ein an der Unternehmensgröße ausgerichtetes und stufenweise wirkendes Vernichtungsverbot von unverkauften Verbraucherprodukten vorsehen. Für große Unternehmen gilt das Vernichtungsverbot bereits ab dem Jahr 2026. Betroffene Produkte sind bislang Kleider und Schuhe, der Anwendungsbereich kann jedoch noch deutlich erweitert werden.

Anwendungsbereich

Als Rahmenverordnung gibt die ESPR die Kriterien für die Aufstellung von Ökodesign-Anforderungen vor. Die produktspezifischen Vorgaben erfolgen durch nachgelagerte delegierte Rechtsakte. Anhand von Arbeitsplänen beschließt die EU-Kommission, welche Produkte wann reguliert werden. Zu den Produkten, die voraussichtlich zuerst von neuen Ökodesign-Anforderungen betroffen sein werden, zählen Textilien, Matratzen und Reifen. Bereits durch die Ökodesign-Richtlinie erfasste Produkte, deren Anforderungen im Rahmen der ESPR voraussichtlich zuerst überarbeitet werden, sind Waschmaschinen, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte.

Ausblick

Mit der ESPR treibt die EU die nachhaltige Gestaltung von Produkten intensiv voran. Durch den breit angelegten Anwendungsbereich können, bis auf wenige Ausnahmen, alle physischen Produkte erfasst werden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig zur neuen Ökodesign-Verordnung informieren und die Verabschiedung der produktspezifischen Rechtsakte im Blick behalten.