Immissionsschutz
Ziel ist es, die Abgabe von potenziell giftigen Stoffen wie Schwefel, Stickstoff, Schwermetallen uvam. in die Umgebungsluft zu minimieren. Verbrennungsanlagen benötigen aus diesem Grund eine Genehmigung. Die Verringerung des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2), das bei jeder Verbrennung entsteht, sowie anderer klimawirksamer Gase wird im Kapitel Klimaschutz erläutert.
Eine Immissionsschutzgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) kann erteilt werden, wenn bestimmte umweltrechtliche Anforderungen erfüllt sind. Diese finden Sie in den §§ 4, 5, 6 BImSchG. Die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren enthält § 10 BImSchG.
Genehmigungsbehörde für den Kammerbezirk Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt: Wichtige Informationen und Ansprechpartner