EMAS
Allgemeine Informationen zu EMAS
EMAS ist ein umweltpolitisches Instrument der EU zur Verbesserung der betrieblichen Umweltbilanz. Das sogenannte "Öko-Audit" veranlasst eine Umweltbetriebsprüfung sowie ein dazugehöriges Umweltmanagement in Unternehmen, Organisationen, Dienstleistungseinrichtungen oder Verwaltungen. Die freiwillige Rekapitulation der Umweltziele eröffnet neue betriebliche Chancen!
Die EMAS-Verordnung hat das Ziel, die Selbstverantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich des Umweltschutzes zu stärken und mithilfe eines Umweltmanagementsystems die eigene Umweltleistung festzustellen und zu beurteilen.
Das "Öko-Audit" hat sich heute bereits an den Vorgaben der EMAS III Verordnung zu orientieren.
An EMAS teilnehmende Institutionen geben eine "Umwelterklärung" ab. Die Erklärung enthält Informationen über die Auswirkungen auf die Umwelt, Umweltleistungen und Umweltziele sowie Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit über die Umweltleistung des Unternehmens. Die darin aufgezeigten innerbetrieblichen Umweltziele müssen durch einen externen Umweltgutachter validiert werden.
Eine Liste der von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) zugelassenen Gutachter erhalten Sie bei der DAU GmbH.
Eine Liste der von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) zugelassenen Gutachter erhalten Sie bei der DAU GmbH.
Ist das Managementsystem validiert, kann es in das Standortregister eingetragen werden:
- Alle deutschen EMAS-Registierungsstellen melden die eingetragenen Standorte an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Hier wird das bundesweite EMAS-Register geführt. Dort finden Sie alle deutschen EMAS-Standorte. Sie können regional oder nach der Kennziffer der Europäischen EMAS-Registers (D = Deutschland, 125 = IHK Frankfurt am Main, 000x = laufende Nummer) recherchieren.
- Das europäische EMAS-Register wird bei der Europäischen Kommission geführt. Über diese Internet-Seite sind auch weitere Statistiken und Informationen zu EMAS abrufbar.
In Hessen ist die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Zentrale Registerführende Stelle für EMAS-Organisationen: weitere Informationen
Vorteile durch EMAS:
- das EMAS-Logo dient als attraktives Kommunikations- und Marketinginstrument
- EMAS dient als Vergabekriterium bei Ausschreibungen
- die EU-Kommission prämiert innovative EMAS-Organisationen
- EMAS führt zu Vergünstigungen bei Genehmigungen
- EMAS wird von verschiedenen Förderprogrammen begleitet
Weitere Informationen zu EMAS:
- EMAS-Leitfäden: Hier können sie kostenlos verschiedene praxistauglichen EMAS-Leitfaden herunterladen.
- EMAS und das Logo: Die Gemeinschaftsinitiative des Bundes, der Länder, der deutschen Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Umweltverbände liefert auf ihren Seiten grundlegende Informationen zur Anwendung des EMAS-Logos.
- EMAS Helpdesk: Der EMAS Helpdesk der Europäischen Kommission leistet praktische Hilfestellung bei allen Fragen rund um EMAS - in englisch.
Rolle der IHK
Die Industrie- und Handelskammern sind nach Art. 5 EMAS; § 32 UAG für die Registrierung der validierten Organisationen und die Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission zuständig. Die IHKs führen jedoch nicht nur die Registrierung durch, vielmehr haben sie auch weiterführende, mit der Registrierung in Zusammenhang stehende prüfende Aufgaben. Die IHKs übernehmen damit hoheitliche Aufgaben in wirtschaftlicher Selbstverwaltung.
Registrierung der validierten Unternehmen
Die Unternehmen müssen die durch einen zugelassenen Umweltgutachter validierte Umwelterklärung bei der IHK einreichen. Die IHK überprüft sodann die Eintragungsfähigkeit der Organisation. Dabei muss die IHK der zuständigen Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Eintragung der Organisation geben. Erhebt die zuständige Behörde Einspruch, so muss die Eintragung bis zur Klärung des Falles ausgesetzt werden. Die IHK sollte hier als Vermittler zwischen den Parteien eingeschaltet werden. Ist die Eintragungsfähigkeit der Organisation zu bejahen, trägt die IHK die Organisation ins bundesweite Register ein.
Aufhebung und Streichung der Registrierung
Eine Streichung der Eintragung kann nach Art. 6 EMAS; § 34 UAG nur erfolgen, wenn entweder das Unternehmen trotz Aufforderung nicht fristgerecht eine aktualisierte und begutachtete Umwelterklärung einreicht, oder wenn nach Anhörung des Unternehmens und der zuständigen Behörde feststeht, dass der Standort die Anforderungen der EMAS-Verordnung nicht mehr erfüllt. Die Registrierung kann auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. Allerdings hat die IHK ebenso wie bei der Streichung der Eintragung aus dem Register einen gewissen Entscheidungsspielraum. Die IHK übernimmt so die Rolle der Mittlerin zwischen Staat und Wirtschaft. Sie muss dabei aber im Einzelfall auch Entscheidungen gegen eigene Mitglieder treffen, denn sie ist mit Garantin für die Glaubwürdigkeit des Umweltauditsystems.
Gebühren der IHK für die Registerführung
Die IHKs erheben für die Registrierung und die damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge Gebühren. Diese sind am Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip ausgerichtet. Die IHKs erheben eine gestaffelte Rahmengebühr, deren Höhe sich nach der einzuschätzenden Komplexität des Falles und der Größe des Unternehmens richtet. Die Rahmengebühr liegt in der Größenordnung von € 231 - 882.