Energie-Mikrodarlehen Hessen

In Kooperation mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW) bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) das Darlehensprogramm “Energie-Mikrodarlehen Hessen” an. Mit dem Förderprogramm erhalten Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 50 Beschäftigen die Möglichkeit, ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 50.000 Euro zu beantragen, das zur Deckung der hohen Energiekosten verwendet werden kann.

Wer kann Anträge stellen?

  • Natürliche Personen, die unternehmerisch im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen, ausgelöst durch die hohen Zusatzbelastungen des derzeitigen Anstiegs im Bereich der energetischen Kosten, eine Überbrückungsfinanzierung benötigen.
  • Die Finanzierungsmittel werden an die Person der Betriebsinhabenden bzw. freiberuflich Tätigen mit der Maßgabe gewährt, die Finanzierungsmittel in ihr vor dem 31.12.2021 bestehendes Unternehmen einzulegen bzw. zur Aufrechterhaltung ihrer bestehenden freiberuflichen Tätigkeit zu verwenden. Bei den Unternehmen der antragstellenden Personen muss es sich um kleinere Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) handeln bei denen der Unternehmens- bzw. Betriebssitz (steuerlicher Sitz) in Hessen liegt.
  • Beispiele:
    • GmbH: geschäftsführende/r Gesellschafter:in (atypische stille Gesellschafter mit Verlustbeteiligung werden als Gesellschafter anerkannt)
    • GbR: jeder Gesellschafter der auch zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist
    • AG: Vorstandsmitglied, das auch Aktien am eigenen Unternehmen hält
    • GmbH & Co. KG: geschäftsführende/r Gesellschafter:in der Komplementär-GmbH
  • Nicht antragsberechtigt sind: 
    • gemeinnützige Unternehmen (antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Darlehensaufnahme für gGmbHs
      beabsichtigen)
    • Sozialunternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht (antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Darlehensaufnahme für gewerbliche soziale Unternehmen beabsichtigen)
    • Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (und damit keine gewerblichen Einkünfte im Sinne des EStG begründen)
    • Unternehmen mit Rechtsform Limited (nicht im deutschen Handelsregister eingetragen)
  • Bundesprogramme haben Vorrang:
    • Unternehmen, die für das Energiekostendämpfungsprogramm oder das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 antragsberechtigt sind, müssen diese Programme primär nutzen. Die ergänzende Beanspruchung von Energiekostenhilfen des Bundes aus Energiepreisbremsen (z. B. Gas-, Fernwärme-, oder Strompreisbremse) oder einem Härtefallfonds des Bundes und/oder Landes Hessen sind ausdrücklich erlaubt.
    • BAFA-Energiekostendämpfungsprogramm: Die Energie- und Strombeschaffungskosten des Unternehmens belaufen sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr. Ferner muss das Unternehmen einer Branche nach Anlage A oder B des Merkblatts zum Energiekostendämpfungsprogramm angehören. Hier sind vor allem Teile des produzierenden bzw. verarbeitenden Gewerbes gelistet.
    • KfW-Sonderprogramm UBR 2022: Der Energiekostenanteil muss mindestens 3 % vom Umsatz betragen.
  • Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
    • Eine Darlehensbeantragung ist nur möglich, wenn die Energiekosten mindestens 1 % des Jahresumsatzes 2021 betragen.
    • Die Vergabe von mehreren Darlehen für ein Unternehmen ist ausgeschlossen. Pro Unternehmen kann maximal ein Darlehen an geschäftsführende Gesellschafter:innen der Unternehmen bewilligt werden.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Energiebeschaffungskosten für Wärme (u.a. Öl, Gas, Holz, Kohle, Pellets) und/oder Strom. Für die Förderung ist es nicht erheblich, aus welcher Quelle die Energie stammt. Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn Antragstellende nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Programmdetails

  • Das Kreditvolumen pro Person und Unternehmen beträgt zwischen 3.000 Euro und 50.000 Euro bei einem Festzinssatz von 4,0 % p.a.
  • Die Laufzeit beträgt 7 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Eine außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. 
  • Der Auszahlungsbetrag beträgt 100 Prozent.
  • Es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. 
  • Mit dem Darlehen können Energiebeschaffungskosten für Wärme und Strom finanziert werden.

Wie errechnet sich der beantragbare Kreditbetrag?

  • Das maximal beantragbare Kreditvolumen beträgt das Fünffache der Energiekosten bzw. bis zu 15 % des Umsatzes im Referenzjahr 2021. Ausschlaggebend ist jeweils der sich ergebende geringere Wert.
    • Beispiel 1: Umsatz 2021 = 100.000 Euro, Energiekosten = 5.000 Euro, Darlehensbetrag maximal = 15.000 Euro. Hier greift die Bedingung max. 15 Prozent vom Umsatz 2021.
    • Beispiel 2: Umsatz 2021 = 100.000 Euro, Energiekosten = 2.000 Euro, Darlehensbetrag maximal = 10.000 Euro. Hier greift die Bedingung max. das Fünffache der Energiekosten 2021.

Wie kann das Darlehen beantragt werden?

  • Die Beantragung des Darlehens erfolgt über das WIBank-Kundenportal. Die Antragstellenden müssen sich dafür registrieren. 
    https://foerderportal.wibank.de/site/#/oauth/authorize/authorize-app (HINWEIS: Im WIBank-Kundenportal können Sie sich über die Schaltfläche mit dem Pfeilsymbol oben rechts anmelden bzw. registrieren.)
  • Personen, die bereits Hessen-Mikroliquidität erhalten haben, können ihre bestehende Registrierung verwenden. 
  • Der Antragsteller erfasst den Antrag unter Auswahl eines Kooperationspartners im Kundenportal und lädt die erforderlichen Anlagen hoch. Diese sind:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der dort vorgegebenen Anlagen
    • Von Antragstellenden sind durch eine im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugte Personen bestätigte Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit einzureichen (Jahresabschluss und/oder Steuerbescheid, grundsätzlich für das Kalenderjahr 2021)
    • Energiekostennachweise für das Jahr 2021
    • Tabellarische Aufstellung einschließlich Summierung der Energiekosten im Referenzzeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer, wenn Antragstellende vorsteuerabzugsberechtigt sind)
    • Gewerbean-/ummeldung (sofern erforderlich gem. § 14 Gewerbeordnung)
    • Anmeldung beim Finanzamt (u. a. für freiberufliche Tätigkeiten)
    • Kleinbeihilfen-Erklärung
  • Der ausgewählte Kooperationspartner prüft die Antragsunterlagen im Kundenportal auf Plausibilität und Vollständigkeit und nimmt bei Rückfragen Kontakt mit dem Antragsteller auf. 
  • Sobald ein Kooperationspartner den im Kundenportal angelegten Antrag geprüft und diesem zugestimmt hat,  erhält die WIBank Zugriff auf die Unterlagen und führt die weitere Kreditprüfung bis zur Bewilligung oder Ablehnung durch. 

Befristung

Das Förderprogramm ist befristet gültig bis zum 31.12.2023. Die WIBank behält sich vor, das Förderprogramm bereits vor dem 31.12.2023 einzustellen, sofern die dafür bereitgestellten Mittel (30 Mio. Euro) ausgeschöpft sind.
Bei Fragen zum neuen Förderprogramm können Sie auch gerne eine E-Mail an die hierfür eingerichtete Adresse energie-mikrodarlehen@wibank.de senden oder die WIBank telefonisch unter 069-91327600 kontaktieren.