Netzagentur warnt vor gefährlichen Online-Deals

Das Weihnachtsgeschäft brummt – besonders im online Handel. Anlässlich immer noch vorhandener Mängel bei der Produkt-Kennzeichnung weist die Bundesnetzagentur auf Folgendes hin: 
«Viele elektrische Produkte sind auf den ersten Blick sehr preiswerte Schnäppchen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um minderwertige Produkte, die Funkstörungen verursachen, die die versprochene Qualität nicht einhalten oder die Gesundheit von Menschen zum Beispiel durch Stromschläge gefährden können», warnte die Aufsichtsbehörde.
Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Danach müssen jetzt beispielsweise elektrische Geräte und Funkanlagen nicht nur das CE-Kennzeichen tragen. Für diese Geräte muss auch ein in der Europäischen Union ansässiger Wirtschaftsakteur erkennbar sein. 
Bei Mängeln gewährleistet er, dass unverzüglich notwendige Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die Adresse dieses Wirtschaftsakteurs muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben sein. Dies gilt auch für Lieferungen, die direkt von Händlern aus Drittstaaten an Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa versandt wurden.