Rolle der IHK
Die Industrie- und Handelskammern sind nach Art. 5 EMAS; § 32 UAG für die Registrierung der validierten Organisationen und die Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission zuständig. Die IHKs führen jedoch nicht nur die Registrierung durch, vielmehr haben sie auch weiterführende, mit der Registrierung in Zusammenhang stehende prüfende Aufgaben. Die IHKs übernehmen damit hoheitliche Aufgaben in wirtschaftlicher Selbstverwaltung.
Registrierung der validierten Unternehmen
Die Unternehmen müssen die durch einen zugelassenen Umweltgutachter validierte Umwelterklärung bei der IHK einreichen. Die IHK überprüft sodann die Eintragungsfähigkeit der Organisation. Dabei muss die IHK der zuständigen Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Eintragung der Organisation geben. Erhebt die zuständige Behörde Einspruch, so muss die Eintragung bis zur Klärung des Falles ausgesetzt werden. Die IHK sollte hier als Vermittler zwischen den Parteien eingeschaltet werden. Ist die Eintragungsfähigkeit der Organisation zu bejahen, trägt die IHK die Organisation ins bundesweite Register ein.
In Hessen ist die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Zentrale Registerführende Stelle für EMAS-Organisationen: weitere Informationen
Aufhebung und Streichung der Registrierung
Eine Streichung der Eintragung kann nach Art. 6 EMAS; § 34 UAG nur erfolgen, wenn entweder das Unternehmen trotz Aufforderung nicht fristgerecht eine aktualisierte und begutachtete Umwelterklärung einreicht, oder wenn nach Anhörung des Unternehmens und der zuständigen Behörde feststeht, dass der Standort die Anforderungen der EMAS-Verordnung nicht mehr erfüllt. Die Registrierung kann auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. Allerdings hat die IHK ebenso wie bei der Streichung der Eintragung aus dem Register einen gewissen Entscheidungsspielraum. Die IHK übernimmt so die Rolle der Mittlerin zwischen Staat und Wirtschaft. Sie muss dabei aber im Einzelfall auch Entscheidungen gegen eigene Mitglieder treffen, denn sie ist mit Garantin für die Glaubwürdigkeit des Umweltauditsystems.
Gebühren der IHK für die Registerführung
Die IHKs erheben für die Registrierung und die damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge Gebühren. Diese sind am Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip ausgerichtet. Die IHKs erheben eine gestaffelte Rahmengebühr, deren Höhe sich nach der einzuschätzenden Komplexität des Falles und der Größe des Unternehmens richtet. Die Rahmengebühr liegt in der Größenordnung von € 231 - 882.