Chinesisches Personal

Seit Jahren steht bei den Geschäftsklimaumfragen der AHK (Deutsche Auslandshandelskammer) in China das Thema Personal bei den größten Herausforderungen ganz oben. Die Suche nach qualifiziertem Personal, steigende Lohnkosten und die Bindung qualifizierter Arbeitskräfte an das Unternehmen sind und bleiben die größten Probleme.

Die GTAI (Germany Trade and Invest) hat viele Artikel zum Thema Personal, Lohn, etc.  In diesem Abschnitt haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Personalsuche
Ein großes Problem stellt für deutsche Unternehmen häufig die Qualifikation der chinesischen Bewerber dar. Diese sind häufig eher unselbstständig und erfüllen nur unzureichend das Anforderungsprofil der Arbeitgeber. Viele Unternehmen greifen auf Personalvermittler (Provision liegt bei zwischen drei und vier Monatsgehältern) zurück, um höhere Stellen zu besetzen.

Eine Alternative, speziell für die Nachwuchssuche, sind „Job Fairs“, wie z.B. von der AHK China. Weiterhin können sich Unternehmen direkt an Universitäten wenden. Es wird empfohlen mit der Suche bei Universitäten schon im Oktober/ November zu beginnen, da zu dieser Zeit das letzte Studienjahr anbricht und die gut qualifizierten Nachwuchskräfte relativ früh von Unternehmen angesprochen werden.

Verbreitet ist auch die Personalsuche über das Internet. Beispiele solcher Internetplattformen sind:

Name
Webseite
51 Job Qiancheng Wuyou
http://www.51job.com
Zhilian Zhaopin
http://www.zhaopin.com
China HR
http://www.chinahr.com
Yingjiesheng
http://www.yingjiesheng.com
Jobcn
http://www.jobcn.com
HR Consulting
https://www.hr.com/
Direct HR
http://www.directhr.net

Daneben bietet die AHK ebenfalls eine Personalvermittlung an. Die Kosten variieren je nach Stelle, die besetzt werden soll. Daneben gibt es zahlreiche lokale Personalvermittlungsfirmen, die entweder privat oder staatlich sind. 

Der Bezeichnung der Stelle wird eine große Bedeutung in China zugeschrieben. Im Gegensatz zu Deutschland werden in Stellenbeschreibungen häufig "Manager", "Supervisor" oder "Senior" ausgeschrieben – dies soll von Seiten der Unternehmen als Motivationsanreiz gesehen werden. Zum Beispiel kann eine Projektmanagerin zunächst als "Assistant Project Manager" eingestellt werden – selbst dann, wenn es gar keinen "Project Manager" gibt. Die Beförderung zu dieser Position wird ihr erst nach erfolgreicher Bewährungsphase gewährt.

Sozialversicherungsgesetz der VR China
Seit dem 1. Juli 2011 gilt das „Social Insurance Law“. Es reguliert fünf Arten der Sozialversicherung: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Mutterschaftsgeld, Arbeitsunfallversicherung sowie die Rentenversicherung. Wesentliches Element ist die Aufhebung der Bindung der Versicherungsberechtigung an den Wohn- bzw. Geburtsort des Versicherten. Unter dem geltenden System hatten insbesondere Wanderarbeiter, die in einem anderen als ihrem registrierten Wohnort tätig waren, erhebliche Probleme, Versicherungsleistungen wie beispielsweise aus der Krankenversicherung an ihrem Arbeitsort geltend zu machen. Nach den neuen Regelungen soll es nunmehr möglich sein, dass Einzahlungs- und Auszahlungsort von Versicherungsbeiträgen und -leistungen auseinanderfallen.

Arbeitsvertragsgesetz der VR China
Seit dem 01. Januar 2008 gilt in der VR China das Arbeitsvertragsgesetz (PRC Labour Contract Law).  Es ist entscheidend für alle arbeitsrechtlichen Beziehungen und neben dem Arbeitsgesetz (Labour Law of PRC) die wichtigste Regelung im Arbeitsrecht der VR China. 

Das Arbeitsvertragsgesetz dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und zielt auf eine Annäherung an den Standard westlicher Arbeitsrechtssysteme ab. Die Urlaubsregelungen sind darin festgelegt. Jeder Arbeitnehmer hat neben den gesetzlichen Feiertagen Anspruch auf einen bezahlten Mindest-Jahresurlaub. Die Länge des Jahresurlaubs ist gestaffelt nach der kumulierten Lebensarbeitszeit. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise bereits zehn Jahre seines Lebens gearbeitet, so hat er Anspruch auf fünf freie Tage im Jahr. Zwischen zehn und 20 Jahren beträgt der Jahresurlaub zehn Tage und über 20 Jahren 15 Tage. Der Urlaub kann nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Der Arbeitgeber muss für eine Inanspruchnahme des Urlaubsanspruchs sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann hat der Mitarbeiter Anspruch auf das Dreifache der Tagesvergütung für jeden Tag des nicht genommenen Jahresurlaubs. 

Quellen: Germany Trade and Invest, AHK China
Stand: April 2020