Nr. 5271714

Firmengründung in China

Am 15. März 2019 wurde die Gesetzgebung für die Gründung ausländischer Unternehmen auf ganz neue Füsse gestellt. Das Gesetz zielt (laut Xinhua) "darauf ab, die Transparenz ausländischer Investitionen zu verbessern und sicherzustellen, dass in- und ausländische Unternehmen einheitlichen Regeln unterliegen und unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren". Das neue Gesetz wird die bislang geltenden Gesetze über ausländisch investierte JV und WFOEs ablösen
Grundsätzlich gilt jedoch immer noch: Die Volksrepublik China ist eine Planwirtschaft. Das bedeutet, dass alle fünf Jahre von der chinesischen Regierung ein Plan für die Wirtschaft entworfen wird. Der sogenannte Fünfjahresplan oder Programm. Das 13. Fünfjahresprogramm trat 2016 in Kraft und läuft bis 2020. Die Inhalte der Fünfjahresprogramme sind für deutsche Unternehmen von großer Bedeutung, da sich daraus ersehen lässt, welche Branchen gefördert werden und welche nicht.

Bis 2017 wurde aus dem Fünfjahresplan ein "Catalogue for the guidance of foreign investment industries“ (Investitionslenkungskatalog) entwickelt. Dieser legte fest, welche Bereiche für ausländische Investoren gefördert, erlaubt oder verboten sind. 

2018 hat sich das geändert, seitdem hat eine Negativliste den Katalog abgelöst. Auf dieser Negativliste stehen alle Bereiche, die verboten sind -alle anderen sind folglich erlaubt. Mit dem neuen Gesetz im März 2019 soll der Marktzugang für ausländische Unternehmen nun weiter vereinfacht werden. 

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Veronique Dunai
Veronique Dunai
International